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Kärcher CB 5/23 Originalbetriebsanleitung Seite 4

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den (z. B. Abstände zwischen Anlage und
Gebäude).
WARNUNG
Beschädigungsgefahr durch Eisbildung in
der Anlage. Bei Frostgefahr muß das Was-
ser aus der Anlage abgelassen werden.
Die Verkehrswege für Waschkunden müs-
sen rutschsicher gehalten werden (z. B.
Fußbodenheizung, Kies).
ACHTUNG
Erhöhte Korrosionsgefahr durch Verwen-
dung ungeeigneter Reinigungsmittel.
Folgende Reinigungsmittel dürfen nicht
von der Anlage verarbeitet werden:
– Reinigungsmittel die für die Reinigung
der Waschhalle bestimmt sind.
– Reinigungsmittel die zur äußeren Reini-
gung der Waschanlage bestimmt sind.
– Saure Reinigungsmittel.
– Reinigungsmittel, die mit einem separa-
ten Gerät auf das Fahrzeug aufge-
bracht werden (z. B. Felgenreiniger).
– Mittel zur Abwasserbehandlung.
Arbeitsplatz
Die Anlage wird an der Bedienstelle für
Handfunktionen oder einem Waschkarten-/
Codeleser aus in Betrieb genommen. Vor
der Wäsche müssen die Insassen das
Fahrzeug verlassen. Während des Wasch-
vorgangs ist das Betreten der Anlage ver-
boten.
Sachwidrige Verwendung
ACHTUNG
Sachschäden! Bei Nichteinhalten der Fahr-
zeuggrenzdaten können Schäden am
Fahrzeug und der Anlage entstehen.
Nicht geeignet ist die PKW-Portalwaschan-
lage für die Reinigung von
– Sonder-Kfz, wie z.B., Fahrzeuge mit
nach vorn über die Windschutzscheibe
oder nach hinten über die Heckscheibe
stehenden Dach- und Alkovenaufbau-
ten, Baumaschinen
– Fahrzeugen mit Anhänger
– Zweirad- und Dreiradfahrzeugen
– Cabrios mit offenem Verdeck
– Cabrios mit geschlossenem Verdeck
ohne Herstellernachweis der Waschan-
lagentauglichkeit
Wird die oben genannte Anweisung nicht
beachtet, haftet der Anlagenhersteller nicht
für hieraus resultierende
– Personenschäden
– Sachschäden
– Verletzungen an Tieren.
Gefahrenquellen
Allgemeine Gefahren
GEFAHR
Verletzungsgefahr durch wegfliegende Tei-
le! Wegfliegende Bruchstücke oder Gegen-
stände können Personen oder Tiere verlet-
zen. Deshalb muss der Hallenboden frei
von lose herumliegenden Gegenständen
sein.
Bei Wartungsarbeiten Schutzbrille tragen.
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Explosionsgefahr
GEFAHR
Explosionsgefahr! Die Anlage darf nicht in
der Nähe von explosionsgefährdeten Räu-
men betrieben werden.Davon ausgenom-
men sind nur ausdrücklich dafür vorgese-
hene und gekennzeichnete Anlagen.Als
Reinigungsmittel dürfen keine explosiven,
hochentzündlichen oder giftigen Stoffe ver-
wendet werden, wie z.B.:
– Benzin
– Heizöl und Dieselkraftstoff
– Lösungsmittel
– lösungsmittelhaltige Flüssigkeiten
– unverdünnte Säuren
– Aceton
Bei Unsicherheit Hersteller fragen.
Gehörschäden
Die von der Anlage ausgehenden Geräu-
sche sind gefahrlos für den Waschkunden
(kurzzeitige Belastung).
An der Einfahrtseite beträgt der Schallpegel
– bei Trocknerbetrieb 94 dB(A)
WARNUNG
Gehörschäden für Bedienpersonal mög-
lich. Bei Trocknerbetrieb Gehörschutz tra-
gen.
Elektrische Gefahren
GEFAHR
Gefahr durch elektrischen Schlag!
– Elektrische Kabel, Steckverbindungen
und Klemmkästen nie mit nassen Hän-
den anfassen.
– Elektrische Anschlussleitungen oder
Verlängerungskabel dürfen nicht durch
Überfahren, Quetschen, Zerren oder
ähnliches beschädigt werden. Kabel
vor Hitze, Öl und scharfen Kanten
schützen.
– Mit beweglichem Reinigungsgerät (z.B.
mit Hochdruckreinigern) darf der Was-
serstrahl nie auf elektrische Geräte
oder Anlagen gerichtet werden.
– Alle stromführenden Teile im Arbeitsbe-
reich müssen strahlwassergeschützt sein.
– Anlagen dürfen nur an ordnungsgemäß
geerdeten Stromquellen angeschlos-
sen werden.
– Alle Arbeiten an elektrischen Teilen der
Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft ausgeführt werden.
Gefahr durch gesundheitsgefährdende
Stoffe
GEFAHR
Die verwendeten Reinigungsmittel enthal-
ten teilweise gesundheitsgefährdende
Stoffe, daher sind unbedingt die beigege-
benen bzw. aufgedruckten Hinweise zu be-
achten.
Das von der Anlage abgegebene Wasser
nicht trinken! Durch beigemischte Reini-
gungsmittel besitzt es keine Trinkwasser-
qualität.
Wird zum Betrieb der Anlage aufbereitetes
Brauchwasser verwendet, müssen die Vor-
schriften zur Keimhemmung des Herstellers
der Aufbereitungsanlage beachtet werden.
Stoffe, wie sie nicht bei einer allgemein üb-
lichen Außenreinigung von Fahrzeugen an-
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fallen (wie z.B. Chemikalien, Schwermetal-
le, Pestizide, radioaktive Stoffe, Fäkalien
oder Seuchenstoffe) dürfen nicht in die
Waschanlage gelangen.
Gefahr durch Stromausfall
Ein unkontrolliertes Wiederanlaufen der
Anlage nach Stromausfall ist durch konst-
ruktive Maßnahmen ausgeschlossen.
Umweltgefährdung durch Abwasser
Zur Abwasserentsorgung sind die örtlichen
Vorschriften zu beachten.
Instandhaltung und Überwachung
Um einen sicheren Betrieb der Anlage zu
gewährleisten und Gefahren bei Wartung,
Überwachung und Prüfung zu verhindern,
müssen die entsprechenden Anweisungen
eingehalten werden.
Instandhaltung
Wartungsarbeiten müssen durch eine
sachkundige Person zu regelmäßigen Zeit-
punkten nach den Angaben des Herstellers
durchgeführt werden, dabei sind bestehen-
de Bestimmungen und Sicherheitsanforde-
rungen zu beachten. Arbeiten an der Elek-
troanlage dürfen nur von einer Elektrofach-
kraft durchgeführt werden.
GEFAHR
Verletzungsgefahr. Die Anlage muß abge-
schaltet und gegen unbeabsichtigtes und
unbefugtes Wiedereinschalten gesichert
sein, bevor Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten durchgeführt werden.Druck-
luftbehälter und Druckluftleitungen stehen
auch nach dem Abschalten der Anlage un-
ter Druck. Vor Arbeiten an der Anlage un-
bedingt Druck abbauen. Anschließend
Drucklosigkeit überprüfen am Manometer
der Wartungseinheit.
Verletzungsgefahr durch unerwartet aus-
tretenden Hochdruck-Wasserstrahl. Das
Hochdrucksystem steht auch nach dem
Abschalten der Anlage unter Druck. Vor Ar-
beiten an der Anlage Hochdrucksystem un-
bedingt drucklos machen.
Überwachung
Diese Waschanlage muss vor der ersten In-
betriebnahme und danach mindestens halb-
jährlich von einer sachkundigen Person auf
ihren sicheren Zustand überprüft werden.
Diese Überprüfung umfasst insbesondere:
– Sichtprüfung bezüglich äußerlich erkenn-
barem Verschleiß bzw. Beschädigung
– Funktionsprüfung
– Vollständigkeit und Wirksamkeit von Si-
cherheitseinrichtungen bei Selbstbedie-
nungsanlagen täglich vor Betriebsbeginn,
bei überwachten Anlagen nach Bedarf,
jedoch mindestens einmal monatlich.
Originalteile verwenden
Verwenden Sie ausschließlich Originalteile
des Herstellers oder von ihm empfohlene
Teile, da sonst Gewährleistungsansprüche
erlöschen. Beachten Sie alle Sicherheits-
und Anwendungshinweise, die diesen Tei-
len beigestellt sind. Dies betrifft:
– Ersatz- und Verschleißteile
– Zubehörteile
– Betriebsstoffe
– Reinigungsmittel

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Diese Anleitung auch für:

Cb 5/25Cb 5/28

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