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Kennzeichnung Von Textstellen; Konformität; Anzuwendende Richtlinien Und Vorschriften Für Den Betreiber; Gesamtanlagendokumentation Des Betreibers - BONFIGLIOLI RPSlog1000 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1.5

Kennzeichnung von Textstellen

In der Betriebsanleitung werden folgende Symbole für besondere Textstellen verwendet:
Kennzeichnung von Aufzählungen.
-
Kennzeichnung von Handlungsanweisungen und Informationen in Sicherheitshinweisen.
1.6
Konformität
Die Konformitätserklärung kann bei Bedarf beim Hersteller angefordert werden.
1.7
Anzuwendende Richtlinien und Vorschriften für den Betreiber
Beachten Sie als Betreiber folgende Richtlinien und Vorschriften:
Machen Sie Ihrem Personal die jeweils geltenden, auf den Arbeitsplatz bezogenen Unfallverhütungsvor-
schriften sowie andere national geltende Vorschriften zugänglich.
Stellen Sie vor der Benutzung des RPSlog1000 durch eine autorisierte Person sicher, dass die bestim-
mungsgemäße Verwendung eingehalten wird und alle Sicherheitsbestimmungen beachtet werden.
Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen in nationales Recht umgesetzten Gesetze, Verordnungen und
Richtlinien des Landes in dem der RPSlog1000 eingesetzt wird.
1.8

Gesamtanlagendokumentation des Betreibers

Erstellen Sie zusätzlich zur Betriebsanleitung eine separate interne Betriebsanweisung für den
RPSlog1000. Binden Sie die Betriebsanleitung des RPSlog1000 in die Betriebsanleitung der Gesamtanla-
ge ein.
1.9

Pflichten des Betreibers/Bedienungspersonal

1.9.1 Personalauswahl und -qualifikation

Sämtliche Arbeiten an dem RPSlog1000 dürfen nur von zuverlässigem Personal durchgeführt werden.
Das Personal darf nicht unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen. Beachten Sie das gesetzlich
zulässige Mindestalter. Setzen Sie nur Fachpersonal oder unterwiesenes Personal ein. Legen Sie die Zu-
ständigkeiten des Personals für alle Arbeiten mit dem RPSlog1000 klar fest.
Arbeiten an den elektrischen Bauteilen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft gemäß den elektrotechni-
schen Regeln erfolgen.

1.9.2 Allgemeine Arbeitssicherheit

Beachten und weisen Sie ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige
verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz an. Derartige Pflichten können
auch z. B. den Umgang mit gefährlichen Medien und Stoffen oder das Zurverfügungstellen/Tragen per-
sönlicher Schutzausrüstungen betreffen.
Ergänzen Sie die Betriebsanleitung um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur
Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z. B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Personal.
Nehmen Sie keine Veränderungen, An- und Umbauten ohne Genehmigung des Herstellers am
RPSlog1000 vor, die die Sicherheit beeinträchtigen könnten.
Betreiben Sie den RPSlog1000 nur unter Einhaltung aller durch den Hersteller gemachten Anschluss- und
Einstellwerte. Verwenden Sie nur Originalersatzteile.
Stellen Sie ordnungsgemäße Werkzeuge zur Verfügung, die für die Durchführung aller Arbeiten an dem
RPSlog1000 erforderlich sind.
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