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Grundlegende Sicherheits- Und Anwenderhinweise; Begriffserklärung; Bestimmungsgemäße Verwendung - BONFIGLIOLI RPSlog1000 Betriebsanleitung

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Grundlegende Sicherheits- und Anwenderhinweise

Im Kapitel 1 "Grundlegende Sicherheits- und Anwenderhinweise" sind generelle Sicherheitshinweise für den
Betreiber sowie das Bedienungspersonal aufgeführt. Am Anfang einiger Hauptkapitel sind Sicherheitshinwei-
se aufgeführt, die für alle durchzuführenden Arbeiten in diesem Kapitel gelten. Vor jedem sicherheitsrelevan-
ten Arbeitsschritt sind speziell auf den Arbeitsschritt zugeschnittene Sicherheitshinweise eingefügt.
1.1
Begriffserklärung
Betreiber
Als Betreiber (Unternehmer/Unternehmen) gilt, wer den RPSlog1000 betreibt und bestimmungsgemäß ein-
setzt oder durch geeignete und unterwiesene Personen bedienen lässt.
Bediener
Als Bedienungspersonal gilt, wer vom Betreiber des RPSlog1000 unterwiesen und mit der Bedienung beauf-
tragt ist.
Fachpersonal
Als Fachpersonal gilt, wer vom Betreiber des RPSlog1000 mit speziellen Aufgaben wie Transport, Aufstel-
lung, Wartung und Pflege/Instandhaltung und Störungsbehebung beauftragt ist. Fachpersonal muss durch
Ausbildung oder Kenntnisse geeignet sein, Fehler zu erkennen und Funktionen zu beurteilen.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen an elektri-
schen Anlagen besitzt. Zudem muss die Elektrofachkraft über Kenntnisse der einschlägigen gültigen Normen
und Vorschriften verfügen und die ihre übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen
und abwenden können.
Unterwiesene Person
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei un-
sachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt wurde. Zudem muss die unterwiesene Person über die
notwendigen Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen, einschlägigen Bestimmungen, Unfallverhütungsvor-
schriften sowie Betriebsverhältnisse belehrt und ihre Befähigung nachgewiesen werden.
Sachkundiger
Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse in
Bezug auf RPSlog1000 besitzt. Er muss mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfall-
verhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut sein, um den
arbeitssicheren Zustand des RPSlog1000 beurteilen zu können.
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
RPSlog1000 ist ein Datenlogger zur Datenverwaltung, Datenspeicherung und Überwachung von Photovol-
taikanlagen.
Das Gerät darf nur in einem technisch einwandfreien Zustand und ausschließlich zu oben genanntem Zweck
verwendet werden.
Jeder hiervon abweichende oder weitergehende Gebrauch wird als zweckentfremdet betrachtet.
Angewandte Normen:
2006/95 EG Niederspannungsrichtlinie
-
DIN EN 50178 Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln
-
EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstungen von Maschinen
-
2004/108/EG Elektromagnetische Verträglichkeit
-
Dennoch können bei der Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Bedienungspersonals oder Dritter
bzw. Beschädigungen des RPSlog1000 und anderer Sachwerte entstehen. Betreiben Sie den RPSlog1000 nur
in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter
Beachtung der Betriebsanleitung.
Der RPSlog1000 ist ausschließlich zur Datenverwaltung, Datenspeicherung und Anlagenüberwachung einer
mit Solarwechselrichtern der Reihe RPS ausgestatteten Photovoltaikanlage einzusetzen. Eine darüber hi-
nausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der
Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.
Die Leistungsgrenzen des RPSlog1000 entnehmen Sie dem Kapitel 4 „Technische Daten".
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RPSlog1000
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