3.14
Sicherheitshinweise zu Emissionen
3.14.1
Allgemein
GEFAHR!
Mit dem Betrieb der Anlage können Emissionen entstehen. Diese Emissionen
können unter bestimmten Betriebsbedingungen, die Gesundheit des Personals
gefährden. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die zulässigen
Emissionswerte nicht überschritten werden. Dies gilt sowohl für Abgas - als
auch für Geräuschemissionen
3.14.2
Geräuschemission
Die Werte der Geräuschpegelmessung wurden unter Volllast der Maschine, ohne
Beschickung, im Abstand von 2m aufgezeichnet. Beim Betreiben der Maschine mit
Siebgut liegen die Werte geringfügig höher und variieren je nach Siebmaterial. Die
Messung erfolgte in einem Abstand von 2 Meter um die Maschine. Neben dem
Schallleistungspegel ist auch der Schalldruckpegel anzugeben.
Die Angaben der Geräuschemission entsprechen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
und der Richtlinie 2000/14/EG:
Betriebsbedingung:
Gemessener Schallleistungspegel L
Unsicherheit K
Damit ergibt sich ein garantierter Schalleistungspegel L
Messunsicherheit) von 99 dB.
Mit dem Betrieb der Maschine sind Geräuschemissionen verbunden. Diese Emissionen
liegen über den vorgeschriebenen Grenzwerten. Unter bestimmten
Betriebsbedingungen (z.B. Sieben von Bauschutt, ...) können die oben genannten
Werte überschritten werden. Der Betreiber der Anlage hat die Exposition der
Geräuschimmission zu ermitteln. Nach Lärmschutzverordnung wird die
Lärmschutzgrenze von 85 dB(A) in der Tages- Lärmexposition von 94dB(A) um 9
dB(A) überschritten. Demzufolge besteht beim Arbeiten an der Maschine eine
Gehörschutztragepflicht.
3.14.3
Abgasemission
Der Betrieb der Maschine mit dem Dieselmotor verursacht gesundheitsgefährliche
Abgase, welche zu Erstickungserscheinungen bis hin zum Tod führen können.
Siehe:
5.1 Motorangaben
MS 4200 / MS 5200 / MS 6700
Originalbetriebsanleitung
=1,65x3 dB:
WA
Abbildung 7: Schallleistungspegel Lwa
Leerlauf
:
94 dB
WA
5 dB
WA
(inklusive der
Serienstand 04.24
Sicherheit
50 von 163