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ZEMMLER MULTI SCREEN MS 4200 Betriebsanleitung Seite 17

Mobile doppeltrommelsiebmaschine
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Gewährleistungsbedingungen
Unsere Gewährleistung besteht ausschließlich darin, dass innerhalb der
Gewährleistungszeit nach unserer Wahl, die für den Erst-Endverbraucher kostenlose
Reparatur des Produkts und/oder eine kostenfreie Ersatzlieferung durchführen. Dem
Gewährleistungsnehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergl. werden nicht
ersetzt. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur gegen Vorlage des defekten
Bauteils. Der Austausch eines defekten Bauteils erfolgt ausschließlich durch
ZEMMLER® Siebanlagen GmbH oder einem von uns beauftragten autorisierten
Serviceunternehmen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt so bald Reparaturen von
nicht autorisierten Serviceunternehmen durchgeführt und/oder nicht originale
Ersatzteile verwendet werden. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur, wenn die in
der Betriebsanleitung enthaltenen Wartungs- und Pflegeanweisungen ordnungsgemäß
eingehalten werden.
Gewährleistungszeit
Es gelten die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen.
Hintergrund, aus unseren Verträgen: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab
Auslieferung der Maschine oder vorheriges Erreichen von 1.000 Betriebsstunden.
Gültige Basis der Erfassung der Maschinenstunden ist der Stundenzähler des
Dieselmotors, alternativ bei elektrischen Maschinen die Stundenzähler der Steuerung.
Schäden durch unsachgemäße Bedienung und Wartung sowie natürlicher Verschleiß
auf Grund wirtschaftlicher Abnutzung sowie sämtliche materialberührte Teile sind von
der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenfalls von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind sämtliche Folgeschäden. Gewährleistungsfristen können
vertraglich abweichen.
Gewährleistungsausschluss
Alle auswechselbaren Einzelteile, z. B. Schrauben, Verbindungsstifte usw. sind von
dieser Gewährleistung ausgenommen. Ferner wird keine Haftung übernommen für
Schäden, die entstanden sind durch:
▪ Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
▪ Einsatz von nicht ausgebildetem Personal und nicht unterwiesenem Personal
▪ Eigenmächtige Umbauten
▪ Technische Veränderungen
▪ Nichtbestimmungsgemäße, ungeeignete und unsachgemäße Verwendung
▪ Verwendung von nicht zugelassenen Ersatz-/Verschleißteilen
▪ Verschleißteile (Gurte, Kantengummis, Abstreifer, Siebbeläge, Bürstenelemente)
Verschleißteile sind alle Bauteile, die bei bestimmungsgemäßem Betrieb
unmittelbar mit dem zu be- oder verarbeitendem Material in Kontakt sind.
▪ fehlerhafte und nachlässige Behandlung
▪ Nichtbeachtung von Wartungs- und Bedienungsanweisungen, Änderungen,
Eigenreparaturen und Inspektionen, chemische, physikalische sowie bei nicht
sachgemäßem Gebrauch entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche,
z. B. Beschädigungen durch scharfe Gegenstände.
2.9
Urheberschutz
Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die unautorisierte Überlassung der
Anleitung an Dritte, Vervielfältigungen in jeglicher Art und Form, auch auszugsweise,
sowie die Verwertung und/oder Mitteilung des Inhaltes sind ohne schriftliche
Genehmigung des Herausgebers nicht gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu
Schadenersatz. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
MS 4200 / MS 5200 / MS 6700
Originalbetriebsanleitung
Informationen zur Betriebsanleitung
17 von 163
Serienstand 04.24

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