Absperrbereich
Der Absperrbereich ist der Wirkbereich der Maschine. Durch den Betrieb der Maschine
werden Gefahren erzeugt, es besteht Verletzungsgefahr. Dieser Gefahrenbereich 5 m
um die Maschine herum darf während des Betriebs der Maschine nicht betreten
werden und muss abgesperrt werden.
Der Bediener in der Kabine des Beladefahrzeugs muss folgende Anweisungen
beachten:
▪ Den Gefahrenbereich jederzeit vollständig einsehen können.
▪ Den Gefahrenbereich gegen Betreten absperren.
▪ Personen stets von dem Gefahrenbereich fernhalten.
▪ Bei Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich, die Arbeiten sofort einstellen.
Absperrbereich einrichten
Jegliches Arbeiten an oder mit der Maschine ist nur bei ordnungsgemäß installierter
Absperrung des Wirkbereiches der Maschine zulässig. Die Absperrung muss
mindestens aus einem umlaufenden rot/ weiß schraffierten Absperrband, einer
Absperrkette oder einem Absperrzaun entlang des Absperrbereiches und deutlich
sichtbaren und lesbaren Warnschildern bestehen.
Lässt sich der Gefahrenbereich aus betriebstechnischen Gründen nicht durch
Absperrung sichern, muss eine organisatorische Trennung in Verbindung mit einer
Überwachung (z. B. Warnposten) des Gefahrenbereiches erfolgen.
MS 4200 / MS 5200 / MS 6700
Originalbetriebsanleitung
Sicherheit
48 von 163
Serienstand 04.24