Weiterhin ist jeder an der Maschine Beschäftigte in seinem
Zuständigkeitsumfang für folgendes verantwortlich:
▪ Die Maschine muss stets in einem technisch einwandfreien Zustand sein.
▪ Die Maschine muss gemäß der angegebenen Wartungsintervalle instandgehalten
werden.
▪ Alle Sicherheitseinrichtungen der Maschine regelmäßig auf Vollständigkeit und
Funktionsfähigkeit prüfen.
3.6
Personal- und Qualifikationsanforderungen
3.6.1
Personal
Jegliche Tätigkeiten an der Maschine dürfen nur Personen ausüben, die ihre Arbeit
ordnungsgemäß und zuverlässig ausführen können und die für ihre Tätigkeit
benannten Anforderungen erfüllen.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, dürfen keine Arbeiten ausführen.
Beim Personaleinsatz immer die am Einsatzort geltenden alters- und
berufsspezifischen Vorschriften beachten.
Um die Erkennbarkeit des Personals zu erhöhen, sollten Warnweste und
Arbeitsschutzkleidung in gut sichtbaren Farben getragen werden.
3.6.2
Qualifikation
Unsachgemäßes Arbeiten an und mit der Maschine kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen. Jegliche Tätigkeiten dürfen nur Personen ausführen, die die
erforderliche Ausbildung, das notwendige Wissen und die Erfahrung dafür besitzen.
Jede Person, die Tätigkeiten an der Maschine ausübt, muss in Abhängigkeit von ihrer
Tätigkeit folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
•
Transport
•
Installation und Inbetriebnahme
•
Bedienung
•
Reinigung
•
Wartung
(je nach Art der Tätigkeit)
•
Präventive Instandhaltung
•
Störungsbeseitigung
je nach Art der Tätigkeit
•
Außerbetriebnahme
•
Demontage
Fachpersonal
•
Entsorgung
MS 4200 / MS 5200 / MS 6700
Originalbetriebsanleitung
Transportpersonal
Bedienpersonal
Bedienpersonal
Bedienpersonal
Bedienpersonal
Fachpersonal
Fachpersonal
Vom Betreiber beauftragtes Fachpersonal
Bedienpersonal
Unterwiesenes und vom Betreiber beauftragtes
Aufsichtführender
Unterwiesenes und vom Betreiber beauftragtes
Fachpersonal
Aufsichtführender
Sicherheit
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Serienstand 04.24