YAMAHA RD 250 / 400 DX
Vollgas zu geben, meistens wacht dann der vertrottelte Autofahrer / Fussgänger auf. Für den Könner bietet es sich an, statt dessen effektvoll mit
Überbremsen das Hinterrad quietschen zu lassen.
7.18
Verkabelung, zerlegen und überprüfen
Der Kabelbaum ist mit verschiedenen Farben gekennzeichnet und entspricht meistens dem nachgeführtem Schaltplan. Dort, wo
Steckverbindungen vorgesehen sind, sind sie so konstruiert, daß ein Wiederanschluß nur in der richtigen Lage erfolgen kann. Die Sichtkontrolle
zeigt, ob Kabelhüllen gerissen oder brüchig sind. Eine andere Störquelle können die Anschluß- Steckverbinder und die Steckverbindungen sein, wenn
die Stecker nicht vollständig hineingeschoben sind.
Von Zeit zu Zeit auftretende Kurzschlüsse können auf eine durchgescheuerte Leitung zurückgeführt werden, die durch einen metallischen
Gegenstand, wie dem Teil des Rahmens, hindurch- oder vorbeiführt. Enge Biegungen des Kabels sind zu vermeiden wegen der Gefahr von
Kabelbrüchen. Sollten einzelne Stecker defekt sein, muß man Ersatz bei Kfz- Ersatzteilhandel beschaffen. Beim YAMAHA- Fachhändler sind
lediglich der komplette Kabelbaum, bzw. die einzelnen Aggregate mit fest angefügten Steckern erhältlich.
7.19
Fehlerdiagnosen
7.19.1 Störungssuche, elektrische Anlage
Störung
Ursache
Vollständiger Ausfall eines
(Haupt-) Sicherung durchgebrannt
Stromkreises oder der
gesamten Anlage
Scheinwerfer und
Batterie defekt, alt, entladen
Kontrollampen glimmen
nur noch, Hupe tönt nicht
Glülampen brennen
Vibrationen, schlechter Masse-Kontakt
dauernd durch
H.Novak * V4.2 12.09.2004
www.RD400.de
Abhilfe
Entsprechende Verkabelung auf Kurzschlüsse wie
durchgescheuerte Kabel untersuchen.
Bei Totalausfall einzelne Kreise systematisch prüfen. Test mit
Sofittenlampe gemäß
Batteriekabel prüfen, auch auf Korrision.
Batterie aufladen, erneuern
Lichtmaschine und -regelung überprüfen, Wackelkontakt oder
Korrision.
Prüfen ob Leuchten /-befestigung oder Lampenfassung fest
sitzen.
Masseanschlüsse oder Verbindungen prüfen.
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Reparaturanleitung
Kapitel 7.7
durchführen.
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