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Man TGL Betriebsanleitung Seite 82

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Fahrzeugbedienung
Außenbeleuchtung in Stoßfänger und Heckleuchten
Abbiegelicht
Das Abbiegelicht leuchtet, wenn:
– das Abblendlicht eingeschaltet ist
– mit weniger als 40 km/h gefahren wird
– der Blinker eingeschaltet ist (Fahrzeug ohne
ESP)
– der Blinker eingeschaltet ist oder/und durch
die Lenkraddrehung das Abbiegen begon-
nen wurde (Fahrzeug mit ESP)
Scheinwerfer-Reinigungsanlage
• Zündung einschalten
• Abblendlicht einschalten
• Wipptaster oben drücken
Die Scheinwerfer werden zum Reinigen mit
Waschwasser besprüht.
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Hinweis
Hartnäckig festsitzenden Schmutz
(z. B. Insektenreste) regelmäßig entfer-
nen, z. B. beim Tanken.
Lichttest für Außenbeleuchtung
Einführung
Der Lichttest hat 2 Funktionen:
– Lichttest ohne Speichern der elektrischen
Last:
Mit ihm wird die Funktion der Außenbeleuch-
tung am Zugfahrzeug und am Anhänger
oder Sattelanhänger überprüft. Er soll bei der
Fahrzeugübernahme durchgeführt werden.
– Lichttest mit Speichern der elektrischen Last:
Er ist notwendig für eine störungsfreie
Überwachung der Außenbeleuchtung. Dazu
muss er nach einem Glühlampenwechsel
oder nach der Änderung der Anzahl der
Leuchten durchgeführt werden, z. B. nach
dem Anschließen eines Aufbaus.
Während des Lichtests wird jede Lampe min-
destens einmal ein- und wieder ausgeschaltet.
Der Fahrer kann ohne Hilfe einer weiteren Per-
son die Außenleuchten prüfen. Das Fahrzeug
muss stehen, der Motor kann ausgeschaltet
sein oder mit Leerlaufdrehzahl laufen, z. B.
während dem Befüllen der Bremsanlage.
Wenn während die Flammstartanlage einge-
schaltet ist („VORGLÜHEN" wird im Display
angezeigt) der Lichttest gestartet wird dann
wird die Flammstartanlage automatisch aus-
geschaltet.
Folgende Außenleuchten werden (sofern vor-
handen) ein- und wieder ausgeschaltet:
– Blinker
– Tagfahrlicht
– Standlicht
– Abblendlicht
– Fernlicht
– Zusatzfernlicht
– Nebelscheinwerfer
– Abbiegelicht
– Bremslicht
– Schlusslicht
– Nebelschlusslicht
– Nummernschildbeleuchtung
– Positionslicht
– Seitenmarkierungsleuchten
Die Rückfahrleuchte wird nicht eingeschaltet
und muss gesondert geprüft werden.
Hinweis
Bei einer Störung der Außenbeleuch-
tung kann die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs erlöschen und deshalb ein
Weiterfahren nicht zulässig sein. Das
trifft auch bei den LED-Rückleuchten zu,
wenn nur eine einzelne LED ausgefallen
ist.
Deshalb eine Störung der Außenbe-
leuchtung sofort beheben oder beheben
lassen.
81.99287–7360

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