Regelmäßige Prüf- und Pflegearbeiten
Täglich vor dem Starten des Motors
Kühlflüssigkeit nachfüllen
VORSICHT
Verbrühungssgefahr!
Nach dem Abstellen des Motors kann
die Kühlflüssigkeit heiß sein und der
Behälter für die Kühlflüssigkeit un-
ter Druck stehen. Wird der Behäl-
ter schnell und unvorsichtig geöff-
net, können durch den entweichen-
den Dampf schwere Verbrühungen
die Folge sein.
Deshalb:
• Motor abkühlen lassen
• geeigneten Handschutz tragen
• Verschlussdeckel 1 vorsichtig mit
Lappen ca. 2 bis 3 Umdrehungen
aufschrauben und Überdruck ent-
weichen lassen
• Behälter erst dann vollständig öff-
nen, wenn kein Druck mehr im
Kühlsystem ist
ACHTUNG
Schadensgefahr!
Bei Betriebstemperatur kann das
Nachfüllen von Kühlflüssigkeit zu
Motorschäden führen.
Deshalb:
• zuerst Motor abkühlen lassen
• dann Kühlflüssigkeit nachfüllen
364
Hinweis
Nur von MAN vorgeschriebene Kühlflüs-
sigkeit nachfüllen, um den notwendigen
Gefrier- und Korrosionsschutz sicher zu
stellen. Wenn im Notfall kein Gefrier-
oder Korrosionsschutzmittel verfügbar
ist, dann nur Wasser nachfüllen und
schnellstmöglich das Mischungsverhält-
nis richtig stellen. Vor Beginn der kalten
Jahreszeit das Mischungsverhältnis prü-
fen und, wenn nötig, die Gefrierschutz-
konzentration richtig stellen.
Informationen zur von MAN vorge-
schriebene Kühlflüssigkeit und das Mi-
schungsverhältnis erhalten Sie in jeder
Fachwerkstatt. MAN empfiehlt dazu die
MAN Servicestützpunkte.
Kühlflüssigkeit nachfüllen:
• Verschlussdeckel 1 vorsichtig abschrauben
• Kühlflüssigkeit langsam bis zum Rand des
Einfüllstutzens nachfüllen
• Verschlussdeckel 1 aufschrauben
• Frontklappe schließen
Kraftstoff und AdBlue
Freigegebene Kraftstoffe
Ein oder mehrere der nachfolgend aufgeführten
Kennzeichen können auf dem Tank in der Nähe
des Einfüllstutzens angebracht sein. Sie geben
die für Ihr Fahrzeug freigegebenen Kraftstoffe
an. Mit anderen Kraftstoffen darf Ihr Fahrzeug
nicht betankt werden.
Kennzei-
Freigegebener Kraftstoff
chen
Dieselkraftstoff übereinstimmend
mit EN 590 oder entsprechender
nationaler Rechtsvorschrift
Fettsäuremethylester-Dieselkraft-
stoff übereinstimmend mit EN
14214 (FAME, Biodiesel), Diesel-
kraftstoff übereinstimmend mit EN
590 und alle Mischungen zwischen
B7 und B100 oder entsprechenden
nationalen Rechtsvorschriften
Paraffinischer Dieselkraftstoff
übereinstimmend mit EN 15940
oder entsprechender nationaler
Rechtsvorschrift (z. B. HVO und
GTL)
Wenn keines der oben aufgeführten Kennzei-
chen auf dem Tank angebracht ist, gelten die
folgenden Regelungen.
Für ein Fahrzeug ohne erworbener Kaufga-
rantie für den Einsatz mit FAME-Kraftstoff sind
Kraftstoffe übereinstimmend mit diesen Nor-
men freigegeben:
– Dieselkraftstoff übereinstimmend mit EN 590
oder entsprechender nationaler Rechtsvor-
schrift
– Paraffinischer Dieselkraftstoff übereinstim-
mend mit EN 15940 oder entsprechender
81.99287–7360