Fahrzeugbedienung
Störungen im Abgassystem
Störungen im Abgassystem
Störung im Abgassystem und
Betriebseinschränkungen
Der Betrieb mit dem funktionierenden Abgas-
system ist erforderlich für das Einhalten der
Emissionsvorschrift Euro 6. Durch Meldungen
im Display wird angezeigt, wenn eine Störung
in einem System aufgetreten ist, das die Abgas-
qualität überwacht oder beinflusst (z. B. AGR,
Sensor, etc.).
Die nachfolgend beschriebenen Sanktionen re-
duziertes Motordrehmoment und Kriechmodus
sind von der Emissionsvorschrift Euro 6 vorge-
schrieben.
Wenn eine Störung im Abgassystem festge-
stellt wird, dann wird eine Meldung im Display
angezeigt. Es leuchtetet die Kontrollleuchte
„Zentrale Warnleuchte" ein Tonsignal ertönt. In
diesem Fall die Störung von einer Fachwerk-
statt beheben lassen.
Hinweis
Wenn die Meldung nicht beachtet wird,
droht eine Reduzierung des Motordreh-
moments.
Nach ca. 36 Betriebsstunden des Motors und
dem nächsten Stillstand des Fahrzeugs wird
erneut eine Meldung im Display angezeigt. Es
leuchtetet die Kontrollleuchte „Zentrale Warn-
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leuchte" und ein Tonsignal ertönt. Das Motor-
drehmoment ist reduziert.
Hinweis
Wenn die Meldung nicht beachtet wird,
droht eine Begrenzung der Geschwin-
digkeit auf ca. 20 km/h.
Nach ca. 100 Betriebsstunden des Motors und
dem nächsten Stillstand des Fahrzeugs oder
dem nächsten Abstellen des Motors wird erneut
eine Meldung im Display angezeigt. Es leuchte-
tet die Kontrollleuchte „Zentrale Warnleuchte"
ein Tonsignal ertönt. Die Geschwindigkeit ist
auf ca. 20 km/h begrenzt (Kriechmodus).
Kontrollleuchte Abgaskontrollsystem bei
Euro 6
Um den Behörden eine schnelle Prü-
fung des Abgaskontrollsystems zu
ermöglichen, ist mit der Emissions-
vorschrift Euro 6 die Anzeige von
Störungen mit der Kontrollleuchte
„Abgasnachbehandlung" im Tacho-
meter vorgeschrieben.
Nach dem Einschalten der Zündung ohne Star-
ten des Motors wird der Zustand des Abgas-
kontrollsystem mit 5 Phasen angezeigt:
1 Kontrollleuchte leuchtet für ca. 5 Sekun-
den: Kontrollleuchtentest
2 Kontrollleuchte erlischt für ca. 10 Sekunden
3 Kontrollleuchte leuchtet für ca. 5 Sekunden
oder Kontrollleuchte blinkt innerhalb von
ca. 5 Sekunden 5 mal: Das Abgaskontroll-
system ist bereit.
4 Kontrollleuchte erlischt für ca. 5 Sekunden
5 Kontrollleuchte blinkt innerhalb von
ca. 5 Sekunden wiederholend 1 mal: Keine
Störung des Abgaskontrollsystems
oder
Kontrollleuchte blinkt innerhalb von
ca. 5 Sekunden wiederholend 2 mal, 3 mal
oder leuchtet ständig: Eine Störung des
Abgaskontrollsystems wurde festgestellt.
Nach dem Starten des Motors wird der Zustand
des Abgaskontrollsystems angezeigt:
– Kontrollleuchte leuchtet nicht: Das Abgas-
kontrollsystem ist in Ordnung.
– Kontrollleuchte leuchtet für ca. 15 Sekun-
den und erlischt dann oder leuchtet dauer-
haft: Eine Störung des Abgaskontrollsystems
wurde festgestellt.
Wenn eine Störung des Abgaskontrollsystems
festgestellt wurde, erlischt die Typzulassung.
Das heißt, das Fahrzeug darf auf öffentlichen
Straßen nicht gefahren werden. Der Betrieb
des Fahrzeuges kann in diesem Fall in den
Ländern der EU und möglicherweise weiteren
Ländern ein Verstoß gegen Gesetze oder an-
dere Vorschriften sein, es können Strafen dro-
hen. Zudem können Vergünstigungen, die bei
Kauf und/oder Betrieb des Fahrzeuges gewährt
werden (z. B. Steuerminderung, Straßenge-
bühr) rückwirkend ungültig werden. Dies kann
81.99287–7360