1.2
Luft als Wärmequelle steht überall zur Verfügung und kann ohne
Genehmigung immer genutzt werden. Die zu erwartenden Jah-
resarbeitszahlen sind geringer als bei Wasser- und bei Erdreich-
anlagen, dafür ist der Aufwand für die Erschließung der Wärme-
quellenanlage niedriger.
1.2 Wärmepumpen für neu zu errichtende Anlagen
1.2.1
Ermittlung des Gebäude-Wärmebedarfs
Die genaue Berechnung des maximalen stündlichen Wärmebe-
darfs
erfolgt nach landespezifischen Normen. Eine überschlä-
h
gige Ermittlung des Wärmebedarfs ist über die zu beheizende
2
Wohnfläche A (m
) möglich:
1.2.2
Auslegung der Vorlauftemperaturen
Bei der Auslegung des Wärmeverteilsystems von Wärmepum-
penheizungsanlagen ist darauf zu achten, dass der benötigte
Wärmebedarf bei möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen über-
tragen wird, da jedes Grad Temperaturabsenkung bei der Vor-
lauftemperatur eine Einsparung im Energieverbrauch von ca.
2,5 % bringt. Ideal sind großflächige Heizflächen wie z.B. Fußbo-
1.2.3
Auswahl der Wärmequelle
Die Entscheidung, ob die Wärmequelle Luft, Sole (Erdwärmekol-
lektor, Erdwärmesonde) oder Wasser (Brunnenanlage) einge-
setzt wird, sollte in Abhängigkeit der folgenden beiden Einfluss-
größen erfolgen.
a)
Investitionskosten
Neben den Kosten für die Wärmepumpe und der Wärmenut-
zungsanlage werden die Investitionskosten entscheidend
von den Erschließungskosten der Wärmequelle beeinflusst.
1.3 Zusätzlicher Leistungsbedarf
1.3.1
Sperrzeiten der EVU
Die meisten Energieversorgungsunternehmen (EVU) bieten für
Wärmepumpen ein Sonderabkommen mit einem günstigeren
Strompreis an. Dafür muss nach der Bundestarifverordnung das
EVU in der Lage sein, bei Lastspitzen im Versorgungsnetz, Wär-
mepumpen abzuschalten und zu sperren.
Während der Sperrzeiten steht die Wärmepumpe zur Beheizung
des Hauses nicht zur Verfügung. Deshalb ist in den Wärmepum-
pen-Freigabezeiten Energie nachzuschieben, was zur Folge hat,
dass die Wärmepumpe entsprechend größer zu dimensionieren
ist.
Üblich sind Sperrzeiten der EVU von bis zu 4 Stunden pro Tag,
die mit einem Faktor von 1,2 berücksichtigt werden.
Dimensionierung
Die errechneten Wärmebedarfswerte für die Heizungs- und
Warmwasserbereitung sind zu addieren. Soll auf die Zuschal-
tung eines 2. Wärmeerzeugers während der Sperrzeit verzichtet
12
Wie die Wärmequellenanlage bei Sole- und Wasser/Wasser-
Wärmepumpen dimensioniert werden, entnehmen Sie bitte den
entsprechenden Kapiteln.
2
= 0,03 kW/m
nach Wärmeschutzverordnung 95 bzw. Min-
2
= 0,05 kW/m
bei normaler Wärmedämmung des Hauses
2
= 0,08 kW/m
bei älterem Mauerwerk ohne besondere Wär-
2
= 0,12 kW/m
Tab. 1.1: Überschlägige spezifische Wärmebedarfswerte
denheizungen. Generell sollte die benötigte Vorlauftemperatur
max. 55 °C betragen, um den Einsatz von Niedertemperatur-
Wärmepumpen zu ermöglichen. Sind höhere Vorlauftemperatu-
ren notwendig, müssen Mittel- bzw. Hochtemperatur-Wärme-
pumpen eingesetzt werden (Kap. 1.1.3 auf S. 11).
b)
Betriebskosten
Die zu erwartenden Jahresarbeitszahlen der Wärmepum-
pen-Heizungsanlage haben entscheidenden Einfluss auf die
Betriebskosten. Diese werden in erster Linie durch den Wär-
mepumpentyp, die durchschnittliche Wärmequellentempe-
ratur und die benötigten Heizungs-Vorlauftemperaturen be-
einflusst.
HINWEIS
Die zu erwartenden Jahresarbeitszahlen bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
sind zwar geringer als bei Wasser- und Erdreichanlagen, dafür ist der
Aufwand für die Erschließung der Wärmequellenanlage niedriger.
werden, muss die Summe der Wärmebedarfswerte mit dem Di-
mensionierungsfaktor f multipliziert werden:
Berechnungsgrundlage:
Sperrdauer (gesamt)
2 h
4 h
6 h
Tab. 1.2: Dimensionierungsfaktor f zur Berücksichtigung von Sperrzeiten
Im Allgemeinen genügt bei massiv gebauten Häusern, insbeson-
dere bei Fußbodenheizung, das vorhandene Wärmespeicher-
vermögen, um auch längere Sperrzeiten mit nur geringer Kom-
Niedrigstenergiehaus
destdämmstandard EnEV
(ab ca. 1980)
medämmung.
Dimensionierungsfaktor
1,1
1,2
1,3