142 Funktion „Sicher abgeschaltetes Drehmoment"
Inbetriebnahme einschließlich Abnahmeprüfung
Um die Zuverlässigkeit einer Sicherheitsfunktion zu gewährleisten, ist eine Prüfung
erforderlich. Die für die Endmontage der Maschine zuständige Person muss die
Zuverlässigkeit der Funktion im Rahmen einer Abnahmeprüfung sicherstellen. Die
Abnahmeprüfung muss durchgeführt werden:
• bei der erstmaligen Inbetriebnahme der Sicherheitsfunktion,
• nach allen Änderungen in Bezug auf die Sicherheitsfunktion (Elektronikkarten,
Verdrahtung, Komponenten, Einstellungen usw.)
• nach jeder Wartungsarbeit im Zusammenhang mit der Sicherheitsfunktion.
Autorisierte Person
Die Abnahmeprüfung der Sicherheitsfunktion muss von einer autorisierten Person
durchgeführt werden, die über das Fachwissen hinsichtlich der Sicherheitsfunktion
verfügt. Der Prüfbericht muss von der autorisierten Person erstellt und
unterschrieben werden.
Eine autorisierte Person hat die Erlaubnis des Anlagenbauers oder Endnutzers, die
Prüfung der Sicherheitsfunktion / Abnahmeprüfung im Auftrag des Anlagenbauers
oder Endnutzers durchzuführen, zu protokollieren und zu unterzeichnen.
Abnahmeprüfberichte
Unterzeichnete Abnahmeprüfberichte müssen dem/den Serviceheft/Unterlagen der
Maschine beigelegt werden. Der Bericht muss eine Dokumentation der
Inbetriebnahme-Maßnahmen und Prüfergebnisse sowie Verweise auf
Störungsberichte und die Behebung von Störungen enthalten. Jede neue
Abnahmeprüfung, die aufgrund von Veränderungen oder Wartungsmaßnahmen
durchgeführt wurde, muss im Serviceheft/den Unterlagen protokolliert werden.