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Avaya IP Office Platform Funktionsbeschreibung Seite 3

Inhaltsverzeichnis

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Mehrplatzlizenz (Concurrent User License (CU). Der Endanwender
ist berechtigt, die Software auf mehrere bezeichnete Rechner oder
auf einem oder mehreren Servern zu installieren, wobei jedoch
gewährleistet sein muss, dass auf die Software jeweils nur von der
lizenzierten Anzahl Arbeitsplätze oder Einheiten (Unit) aus
gleichzeitig zugegriffen werden kann. Eine „Einheit" in diesem
Sinne ist eine Funktionseinheit, die nach Festlegung von Avaya als
Grundlage für die Berechnung der Lizenzgebühr dient und bei der
es sich unter anderem um einen Agenten, Port oder Nutzer, ein E-
Mail-Konto oder Voicemailkonto einer natürlichen Person oder
einer Unternehmenseinheit (z.B. Webmaster oder Help-Desk) oder
um einen Verzeichniseintrag in der Verwaltungsdatenbank, die von
dem Produkt genutzt wird, um einem Nutzer den Zugriff auf die
Software zu ermöglichen, handeln kann. Einheiten können mit
einem bestimmten angegebenen Server oder einer Instanz der
Software verknüpft sein.
Datenbanklizenz (Database License (DL). Endbenutzer dürfen die
jeweilige Kopie oder Instanz der Software auf einem oder
mehreren Servern unter der Voraussetzung installieren und
nutzen, dass der jeweilige Server, auf dem die Software installiert
ist, mit maximal einem Gerät derselben Datenbank kommuniziert.
CPU Lizenz (CP). Der Endanwender ist berechtigt, die einzelnen
Exemplare bzw. Instanzen der Software auf einem oder mehreren
Servern bis zu der in der Bestellung festgelegten Anzahl zu
installieren und gleichzeitig zu nutzen, wobei die Leistungsfähigkeit
(Kapazität) dieses Servers oder dieser Server in ihrer Summe nicht
die für die Software festgelegte Leistungsfähigkeit übersteigen
darf. Es ist dem Endanwender nur mit vorheriger Zustimmung von
Avaya und gegen Zahlung einer Upgradegebühr gestattet, die
Software auf einem oder mehreren Servern mit einer insgesamt
höheren Leistungsfähigkeit zu installieren oder zu nutzen.
Nutzer-Namenslizenz (Named User License (NU). Der
Endbenutzer darf (i) die einzelnen Exemplare bzw. Instanzen der
Software für jeden autorisierten, namentlich benannten Nutzer
(nachstehend definiert) auf einem bestimmten Rechner oder
Server installieren und nutzen, oder (ii) die einzelnen Exemplare
bzw. Instanzen der Software auf einem Server installieren und
nutzen, zu dem nur namentlich benannte Nutzer Zugriff haben. Ein
„namentlich benannter Nutzer" bezeichnet einen Benutzer oder ein
Gerät, der bzw. das von Avaya eine ausdrückliche Genehmigung
zum Zugriff auf die Software und deren Nutzung erhalten hat.
Nach alleinigem Ermessen von Avaya kann ein „registrierter
Benutzer" ohne Einschränkung namentlich, in seiner
Unternehmensfunktion (z. B. Webmaster oder Helpdesk), durch
ein E-Mail-Konto oder ein Voicemailkonto im Namen einer Person
oder einer Unternehmensfunktion oder als Verzeichniseintrag in
einer vom Produkt verwendeten Verwaltungsdatenbank, die einem
einzelnen Benutzer den Zugriff auf die Software gestattet,
registriert sein.
Shrinkwrap Lizenz (Shrinkwrap License - SR). Der Endanwender
ist berechtigt, Software nach Maßgabe der Bestimmungen der
„Shrinkwrap" oder „Clickthrough" Lizenzen, die der Software
beiliegen oder auf diese anwendbar sind, zu installieren und zu
nutzen („Shrinkwrap-Lizenz").
Heritage Nortel-Software
„Heritage Nortel-Software" bezeichnet die Software, die im
Dezember 2009 von Avaya als Teil des Erwerbs von Nortel
Enterprise Solutions Business übernommen wurde. Die Heritage
Nortel-Software ist als Software in der Heritage Nortel-Produktliste
auf
https://support.avaya.com/LicenseInfo
(bzw. einer von Avaya bekannt gegebenen Nachfolgeseite) zu
finden: „Heritage Nortel Products". Für die Heritage Nortel-
Software gewährt Avaya dem Kunden hierunter eine Heritage
Nortel-Softwarelizenz. Diese gilt jedoch lediglich im Umfang der
autorisierten Aktivierungs- oder Verwendungsebene, zu den in der
Dokumentation angegebenen Zwecken und eingebettet in, zur
Ausführung auf oder zur Kommunikation mit Avaya-Geräten.
Gebühren für Heritage Nortel-Software können auf dem Umfang
der autorisierten Aktivierung oder Verwendung gemäß einer
Bestellung oder Rechnung basieren.
Copyright
Das Material dieser Website, die Dokumentation, Software, der
gehostete Dienst oder die Hardware, die von Avaya bereitgestellt
werden, dürfen nur für die anderweitig ausdrücklich festgelegten
Verwendungszwecke verwendet werden. Sämtliche der von Avaya
bereitgestellten Inhalte dieser Website, die Dokumentation, der
gehostete Dienst und die Produkte, einschließlich Auswahl, Layout
und Design der Inhalte, sind Eigentum von Avaya oder den
Lizenzgebern des Unternehmens und sind durch Urheberrechte
und andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums,
unter folgendem Link
einschließlich des Sui-Generis-Rechts zum Schutz von
Datenbanken, geschützt. Es ist Ihnen nicht gestattet, den Inhalt,
darunter Code und Software, zur Gänze oder teilweise zu ändern,
zu kopieren, zu vervielfältigen, neu zu veröffentlichen,
hochzuladen, im Internet zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu
vertreiben. Die unbefugte, ohne ausdrückliche und schriftliche
Genehmigung von Avaya erfolgende Vervielfältigung,
Übertragung, Verbreitung, Speicherung und/oder Nutzung kann
unter dem geltenden Recht straf- oder zivilrechtlich verfolgt
werden.
Virtualisierung
Die folgenden Bestimmungen sind anwendbar, wenn das Produkt
auf einem virtuellen Computer bereitgestellt wird. Jedes Produkt
hat einen eigenen Bestellcode und eigene Lizenztypen. Beachten
Sie, dass jede Instanz eines Produkts separat lizenziert und
bestellt werden muss. Wenn der Endanwender-Kunde oder Avaya-
Channel Partner zwei Instanzen von Produkten desselben Typs
installieren möchte, dann müssen von diesem Typ zwei Produkte
bestellt werden.
Komponenten von Drittanbietern
„Komponenten von Drittanbietern" sind bestimmte im Produkt
enthaltene Softwareprogramme oder Teile davon oder gehostete
Dienste, die Software (einschließlich Open Source-Software)
enthalten können, die auf der Grundlage von Vereinbarungen mit
Drittanbietern vertrieben werden („Drittanbieterkomponenten"), die
möglicherweise die Rechte für bestimmte Teile des Produkts
erweitern oder einschränken („Drittanbieterbestimmungen").
Informationen zum Vertrieb des Betriebssystem-Quellcodes von
Linux (bei Produkten mit Linux-Quellcode) sowie zur Bestimmung
der Urheberrechtsinhaber der Drittanbieterkomponenten und der
geltenden Drittanbieterbestimmungen finden Sie bei den
Produkten, in der Dokumentation oder auf der Website von Avaya
unter
https://support.avaya.com/Copyright
Avaya bekanntgegeben Nachfolger-Websites). Die Open-Source-
Software-Lizenzbedingungen, die als Bestimmungen von
Drittanbietern stammen, entsprechen den Lizenzrechten, die in
den Lizenzbedingungen erteilt werden, und enthalten
möglicherweise weitere rechtliche Vorteile für Sie, wie die
Veränderung und Verbreitung der Open-Source-Software. Die
Bestimmungen von Drittanbietern haben Vorrang gegenüber
diesen Software-Lizenzbedingungen, jedoch nur in Bezug auf
jeweilige Drittkomponenten und nur solange die Software-
Lizenzbedingungen für Sie größere Einschränkungen bedeuten als
die jeweiligen Bestimmungen von Drittanbietern.
Die folgenden Bestimmungen sind anwendbar, wenn der Codec H.
264 (AVC) mit dem Produkt vertrieben wird. DIESES PRODUKT
WIRD IM RAHMEN DER AVC-PATENT-PORTFOLIO-LIZENZ
FÜR DEN PRIVATEN ODER ANDERWEITIG
UNENTGELTLICHEN GEBRAUCH DURCH ENDKUNDEN
LIZENZIERT. DIE LIZENZ GEWÄHRT (i) DIE CODIERUNG VON
VIDEODATEN GEMÄSS DEM AVC-STANDARD („AVC-VIDEO")
UND/ODER (ii) DIE DECODIERUNG VON AVC-VIDEODATEN,
DIE VON EINEM KUNDEN ZU PRIVATEN ZWECKEN CODIERT
ODER VON EINEM VIDEO-ANBIETER MIT GÜLTIGER LIZENZ
FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON AVC-VIDEO BEZOGEN
WURDE. FÜR ANDERE ZWECKE WIRD WEDER EXPLIZIT
NOCH IMPLIZIT EINE LIZENZ GEWÄHRT. AUSFÜHRLICHE
INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C.
UNTER HTTP://WWW.MPEGLA.COM.
Dienstanbieter
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN SIND ANWENDBAR, WENN
PRODUKTE ODER SERVICES VON AVAYA VON EINEM
CHANNEL PARTNER GEHOSTET WERDEN. DAS PRODUKT
ODER DER GEHOSTETE SERVICE VERWENDEN
MÖGLICHERWEISE KOMPONENTEN VON DRITTANBIETERN,
FÜR DIE BESTIMMUNGEN VON DRITTANBIETERN GELTEN
UND DIE ERFORDERN, DASS EIN DIENSTANBIETER
UNMITTELBAR VON DEM DRITTANBIETER EIGENSTÄNDIG
LIZENZIERT SEIN MUSS. WENN EIN AVAYA-CHANNEL
PARTNER PRODUKTE VON AVAYA HOSTET, MUSS DIES
SCHRIFTLICH VON AVAYA AUTORISIERT WORDEN SEIN,
UND WENN DIESE GEHOSTETEN PRODUKTE BESTIMMTE
SOFTWARE VON DRITTANBIETERN VERWENDEN ODER
BEINHALTEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
BESCHRÄNKT AUF MICROSOFT-SOFTWARE ODER CODECS,
IST DER AVAYA-CHANNEL PARTNER VERPFLICHTET, AUF
KOSTEN DES AVAYA-CHANNEL PARTNERS DIREKT VOM
JEWEILIGEN DRITTANBIETER EIGENSTÄNDIG DIE
ENTSPRECHENDEN LIZENZVEREINBARUNGEN ZU
BESCHAFFEN.
(oder etwaigen von

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