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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 70

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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Actros (BM 93X)
Fahrzeugausstattung bei Einsätzen mit erhöhten
Lastzuggesamtgewichten (bis 120 t) -
Actros Neu BlueTec
®
-Fahrzeuge
Mit der LKW-Vorabinformation Nr. 21 vom 23.05.06
haben wir über die erforderlichen Fahrzeugausstattun-
gen bei Einsätzen mit erhöhten Lastzuggesamtgewich-
ten informiert. Die darin aufgezeigten Ausstattungsum-
fänge waren für Actros2-Typen mit EURO 4/5-Motoren
gültig. Gegenüber dieser Information ergeben sich mit
Anlauf Actros Neu bei erhöhten Lastzuggesamtgewich-
ten zum Teil neue Sachverhalte.
Bei Actros Neu in BlueTec
folgende Restriktionen sowie Ausstattungsumfänge zu
beachten:
• Ab LZGG >45 t ist die Hinterachse (Code HL7) mit
Tellerrad 300 mm zwingend erforderlich
(Code AM3). Bei Ausstattung mit anderen Hinter-
achsbaumustern ist eine geringe Erhöhung des
LZGG für gelegentlichen Einsatz
kung der Gewährleistung möglich. Diese Fälle sind
im Einzelnen mit dem jeweils zuständigen Bereich
des MPC abzustimmen.
• Ab LZGG >45 t stehen für Gliederzüge wahlweise
folgende Anhängerkupplungen und Schlussquerträ-
ger zur Auswahl: Code Q39 + QS1 oder
Code Q26 + QS2.
• Bei gewünschten LZGG >50 t ist je nach Liefer-
möglichkeit das Getriebe gemäß Code GC2 (G 240)
erforderlich. Bei Ausstattung mit anderen Getrieben
ist eine geringe Erhöhung des LZGG für gelegentli-
chen Einsatz
und mit Einschränkung der Gewähr-
1
leistung möglich. Diese Fälle sind im Einzelnen mit
dem jeweils zuständigen Bereich des MPC abzu-
stimmen.
• 18-t-Fahrzeuge (4x2) können aus Traktionsgründen
nur mit einem max. zulässigen LZGG von 68 t zuge-
lassen werden.
1
<10 % Häufigkeit der Gesamtfahrleistung
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
4 Technische Grenzwerte bei der Planung
-Ausführung sind somit
®
und mit Einschrän-
1
Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
4.8 Lastzuggesamtgewicht (LZGG)
• 18-t- und 20-t-Allradfahrzeuge können bis zu einem
max. zulässigen LZGG von 80 t zugelassen werden.
Bei LZGG ≥ 80 t ist der Code G81 (Zwei-Scheiben-
kupplung) vorzusehen. Ab einem LZGG von 100 t
empfehlen wir die Wandlerschalt-Kupplung (Code
G02). Ab einem LZGG von 120 t ist der Code G02
zwingend erforderlich.
• Für länderspezifische Besonderheiten (z. B.
Bremsanlage) sind bei erhöhten LZGG die jeweils
betroffenen Bereiche des MPC verantwortlich.
• Bei Sattelzugmaschinen, die mit einer Anhänge-
kupplung der Größe G 150 ausgestattet werden
sollen, ist der Schlussquerträger Code Q94 zu
verbauen. Am Serienschlussquerträger ist nur der
Anbau einer Rangierkupplung möglich. Der Seri-
enschlussquerträger ist für Anhängerbetrieb bzw.
Anhängelast nicht freigegeben.
• In der nachfolgenden Übersicht ist für Straßen-/
Kipper- und Allradfahrzeuge je nach Motorleistung
und dem gewünschten erhöhten LZGG die zwingend
erforderliche Kühler- und Lüfterausstattung aufge-
führt (nicht für Länder mit Umgebungstemperatur
>30 °C).
• Bitte beachten Sie, dass für die von der StVZO
abweichenden LZGG, Achslasten sowie Motorleis-
tungen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung
gem. §70 StVZO erforderlich ist.
• Fahrzeuge mit einer TELLIGENT
(Code GE2) können grundsätzlich nur bis zu einem
maximalen LZGG von 60 t freigegeben werden.
-Schaltautomatik
®
70

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