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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 213

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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7.1
Allgemeines
a WARNUNG
Alle sicherheitsrelevanten Verschraubungen, z. B. für
Radführ-, Lenk- und Bremsfunktionen, dürfen nicht
verändert werden.
Beim Lösen von Verschraubungen ist darauf zu ach-
ten, dass nach Abschluss der erfolgten Arbeiten eine
dem Originalzustand entsprechende Schraubverbin-
dung herzustellen ist.
Schweißarbeiten am Fahrgestell/Aufbau dürfen nur
durch Fachpersonal ausgeführt werden.
Die beim An-, Auf-, Ein- oder Umbau verbauten
Aggregate müssen den geltenden Gesetzen und
Verordnungen sowie den Arbeitsschutz- oder Unfall-
verhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merk-
blättern der Unfallversicherungsträger entsprechen.
a WARNUNG
Bei allen Aufbauten ist darauf zu achten, dass sowohl
keine brennbaren Gegenstände als auch keine brenn-
baren Flüssigkeiten (u. a. durch Undichtigkeiten der
Hydraulikanlage) auf erhitzte Aggregate wie Motor,
Getriebe, Abgasanlage, Turbolader o. Ä. gelangen
können.
Zur Vermeidung eines möglichen Brandes sind
entsprechende Abdeckungen, Abdichtungen oder
Verkleidungen aufbauseitig zu installieren.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
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7 Ausführung von Aufbauten
!
Hinweis
Aufbauten, die eine verstärkte Wasserbeaufschla-
gung der Getriebe, z. B. durch Reinigungswasser
(Spülbetrieb, Überlauf o. Ä.), erwarten lassen, erfor-
dern eine wirksame Abdeckung über den Getrieben
(Getriebeschutz), die sowohl eine abrupte Abkühlung
wie auch eine Wasseransaugung über die Getriebe-
entlüftung ausschließt.
i Weitere Informationen
Weitere Informationen zu Schraub- und Schweiß-
verbindungen siehe 3.5 „Schraub- und Schweißver-
bindungen" (e Seite 37), 5.5 „Schweißarbeiten"
(e Seite 80) und im Mercedes-Benz Werkstatt-In-
formations-System (WIS) (e Seite 23).
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