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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 286

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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7.15.8 Hinweise zu Nachweisen gesetzlicher
Aufbauvorschriften
Änderungszertifikate
Durch den erforderlichen Beschnitt der Fahrerhaus-
Karosserie einschließlich der Neugestaltung durch die
Karosserie sind die Bedingungen für eine Bestätigung
des Zertifikats 72/245/EG zu klären. Das bestehende
Zertifikat e1*72/245*2006/96* erlischt bzw. benötigt
eine neue Bestätigung.
Der Aufbauhersteller kann unter folgender Adresse
Kontakt mit dem zuständigen technischen Dienst auf-
nehmen.
Telefon:
+49 (0)7151-95844-0
Telefax:
+49 (0)7151-958443
Postanschrift:
EMCtech GmbH Heerstraße 100
D-71332 Waiblingen
Kippstabilität
Entsprechend der Norm 2001/85/EG ist ein Nachweis
der Kippstabilität für das Komplettfahrzeug erforder-
lich. Die Basisdaten der Schwerpunkthöhe des Chassis
im Lieferzustand ab Werk können der für die „ece111"
geltenden Tabelle im ABH-Informationsportal entnom-
men werden:
www.abh-portal.mercedes-benz.de.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
weitere „ece111"-Nachweis nicht ausreichend ist für die
Erfüllung der Festlegung nach der Norm 2001/85/EG.
Hierfür gelten höhere Anforderungen.
Wiederverwendung von Fahrerhaus-Bauteilen
Die Verwendung von Bauteilen in einem anderen Sinne
als ursprünglich von Mercedes-Benz vorgesehenen ist
unzulässig. Der Aufbauhersteller selbst ist als Herstel-
ler des Gesamtfahrzeuges verpflichtet sicherzustellen,
dass die von ihm verwendeten Bauteile weder fehler-
haft sind, noch zu Fehlern oder Gefahren des Gesamt-
fahrzeuges führen können.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
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7 Ausführung von Aufbauten
7.15 Vollintegrierte Aufbauten
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