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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 30

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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2.9
Wiederverwertung von Bauteilen - Recycling
H
Umwelthinweis
Bereits bei der Planung der An-, Auf-, Ein- und
Umbauten sollten, auch mit Rücksicht auf die gesetz-
liche Auflage nach der EU-Richtlinie
2000/53/EG, die nachfolgenden Grundsätze für
eine umweltgerechte Konstruktion und Werkstoff-
wahl berücksichtigt werden.
i Weitere Informationen
Weitere Hinweise finden Sie in „Nutzfahrzeug-Recy-
cling, Ökologie und Ökonomie",
Bestell-Nr. 6702 6187 00-00/0952 (e Seite 21).
Werkstoffe mit Risikopotenzial wie Halogenzusätze,
Schwermetalle, Asbest, FCKW und CKW, sind zu ver-
meiden.
• Es sind vorzugsweise Werkstoffe zu verwenden, die
stoffliches Recycling und geschlossene Wertstoff-
kreisläufe ermöglichen.
• Werkstoff und Fertigungsverfahren sind so zu
wählen, dass bei der Produktion nur geringe, gut
recycelbare Abfallmengen entstehen.
• Kunststoffe sind nur dort einzusetzen, wo diese
Kosten-, Funktions- oder Gewichtsvorteile bringen.
• Bei Kunststoffen, besonders bei Werkstoffverbun-
den, dürfen nur untereinander verträgliche Stoffe
einer Werkstoff-Familie, eingesetzt werden.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
2.9 Wiederverwertung von Bauteilen - Recycling
Immer komplette Kapitel der aktuellen Version ausdrucken!
• Bei recyclingrelevanten Bauteilen ist die Anzahl der
verwendeten Kunststoffsorten möglichst gering zu
halten.
• Es ist zu prüfen, ob ein Bauteil aus Recyclatmaterial
bzw. mit Recyclatzusätzen hergestellt werden kann.
• Auf gute Demontierbarkeit von recyclingfähigen
Bauteilen ist zu achten, z. B. durch Schnappverbin-
dungen oder Sollbruchstellen. Allgemein sollten
diese Bauteile gut zugänglich sein und den Einsatz
von Normwerkzeugen erlauben.
• Einfache, umweltverträgliche Entnahme der
Betriebsflüssigkeiten durch Ablassschrauben etc.
ist sicherzustellen.
• Wo immer möglich, ist auf Lackierung und
Beschichtung der Bauteile zu verzichten; stattdes-
sen sind eingefärbte Kunststoffteile zu verwenden.
• Bauteile in unfallgefährdeten Bereichen sind scha-
denstolerant, reparabel und leicht austauschbar zu
gestalten.
• Alle Kunststoffteile sind entsprechend der
VDA-Richtlinie 260 zu kennzeichnen, z. B.
„PPGF30R".
• Die EU-Richtlinie 2000/53/EG ist zu berücksichti-
gen.
2 Allgemeines
30

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