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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 129

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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6.9.6
Unterfahrschutz hinten
In der Bundesrepublik ist nach § 32b StVZO ein Unter-
fahrschutz vorgeschrieben, wenn
• der Abstand vom Fahrzeugende bis zur letzten Hin-
terachse mehr als 1 000 mm beträgt.
• bei unbeladenem Fahrzeug der Abstand zwischen
Fahrbahn und Fahrgestell oder Hauptteilen des
Aufbaus auf ganzer Fahrzeugbreite mehr als
700 mm beträgt.
Ausgenommen sind Sattelzugmaschinen, Arbeitsma-
schinen und Fahrzeuge, deren Verwendungszweck
durch den Unterfahrschutz nicht erfüllt werden kann.
Ist ein Unterfahrschutz erforderlich, muss er der
EG-Richtlinie 70/221/EWG entsprechen.
Unterfahrschutz so weit wie möglich am Fahrzeugende
anbringen.
Montagemaße:
• Abstand Fahrbahn - Unterfahrschutz (unbeladenes
Fahrzeug) maximal 550 mm.
• Breite maximal: = Breite der Hinterachse (Reifenau-
ßenkanten).
• Breite minimal: = Breite der Hinterachse - 100 mm
auf jeder Seite (maßgebend ist die breiteste Achse)
• Profilhöhe des Querträgers: mindestens 100 mm.
• Kantenradius mindestens: 2,5 mm.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
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6 Änderung am Grundfahrzeug
6.9 Anbauteile und Zusatzaggregate
Der werkseitig angebaute Unterfahrschutz entspricht
der EG-Richtlinie 70/221/EWG. Es dürfen keine
Änderungen vorgenommen werden. Sind Änderungen
nicht zu vermeiden, ist vorher Rücksprache mit der
zuständigen Zulassungsstelle erforderlich.
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