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Mercedes-Benz Actros BM 93x Bedienungsanleitung Seite 292

Aufbaurichtlinien lastkraftwagen

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7.17
Schweißvorschriften für vollintegrierte Aufbauten
Konstruktive und fertigungstechnische Forderung
beim Schweißen
• Die Schweißnähte in die Zonen legen, die nicht
höher beansprucht werden, als es der Belastbarkeit
des Materials nach dem Schweißen entspricht, z. B.
sollten die Schweißnähte bei Biegeträgern in einem
neutralen Bereich, bei Knickstäben in der Nähe der
Stabenden liegen.
• Die Schweißnähte sollen möglichst parallel zur
Beanspruchungsrichtung liegen.
• Querschweißnähte vermeiden.
• Lassen sich Querschweißnähte bei Biegeträgern
nicht vermeiden, auf eine einwandfreie Verarbei-
tung der Schweiß-Verbindungsstellen achten.
• Bauteile so konstruieren, dass ein möglichst
ungestörter KraftfIuss erreicht wird. Ungünstige
Querschnittsübergänge vermeiden. Kerbgefährdete
Übergangsstellen möglichst mittels Hohlkehlnaht
verschweißen, siehe Grafik (e Seite 293).
• Beim Zusammenschweißen die Teile so lagern und
halten, dass sie dem Schrumpfen folgen können.
Die Schweißfolge so wählen, dass die Schweiß-
spannungen und der hieraus resultierende Verzug
möglichst gering bleibt.
• Die Bleche müssen am Ansatz der Schweißnaht
eine gute Bindung aufweisen, möglichst poren-
arm und frei von Bindefehlern und Schlackenein-
schlüssen sein. Einbrandkerben, örtliche Verdi-
ckungen und Kraterbildung möglichst vermeiden.
Schweißperlen, Schweißspritzer und Schlacken-
reste entfernen.
• Nach dem Schweißen sollten die Bauteile, mög-
lichst ohne nachträgliches Richten, die planmäßige
Form haben.
• Die Schweißstellen dürfen nicht durch weitere
Maßnahmen (z. B. benetzen mit Wasser) zusätzlich
abgekühlt werden.
• Während des Schweißens und beim Erkalten der
Schweißnaht, die zu schweißenden Teile nicht
erschüttern oder in Schwingungen versetzen.
Mercedes-Benz Aufbaurichtlinien für Lastkraftwagen, Stand: 31.01.2016
7.17 Schweißvorschriften für vollintegrierte Aufbauten
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7 Ausführung von Aufbauten
• Für besondere Fälle empfiehlt sich, eine Wärmebe-
handlung nach dem Schweißen, z. B. „spannungs-
frei Glühen". Dadurch werden die inneren Spannun-
gen abgebaut und die im Schweißen aufgetretenen
Aufhärtungen in Naht und Übergangszone gemil-
dert, ohne wesentliche Änderung der vorliegenden
Werkstoffeigenschaften.
• Bei Schweißstellen, die abgeschliffen werden
müssen, kann eine Schwächung bis zu 5 % der
Materialstärke zugelassen werden. Hinweise in
den Zeichnungen über die Art der Ausführung und
Bearbeitung der Schweißnähte sowie deren Prüfung
beachten.
• Die Prüfung und Untersuchung der Schweißarbeiten
und der Schweißnähte während und nach der Fer-
tigung sind im Rahmen der Bauüberwachung durch
die zuständige Schweißaufsichtsperson durchzufüh-
ren.
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