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Sicherheitstechnik Und Normen - Siemens SIMODRIVE 611 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis

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02.12
05.01
8.6.3

Sicherheitstechnik und Normen

Zielsetzung
Zielsetzung der Sicherheitstechnik soll es sein, die Gefährdung von Menschen
und Umwelt durch technische Einrichtungen so gering wie möglich zu halten,
ohne dadurch die industrielle Produktion und den Einsatz von Maschinen und
die Herstellung von chemischen Produkten mehr als unbedingt notwendig ein-
zuschränken. Durch international abgestimmte Regelwerke soll der Schutz von
Mensch und Umwelt allen Ländern in gleichem Maße zuteil werden und gleich-
zeitig sollen Wettbewerbsverzerrungen wegen unterschiedlicher Sicherheitsan-
forderungen im internationalen Handel vermieden werden.
Grundprinzip der
Die Gesetzgeber fordern, "durch vorbeugende Maßnahmen die Qualität der
Umwelt und die Gesundheit des Menschen zu schützen" (Richtlinie 96/82/EG
gesetzlichen
des Rates "Seveso II"). Sie fordern weiter "Sicherheit und Gesundheitsschutz
Anforderungen in
der Beschäftigten bei der Arbeit" (Maschinenrichtlinie, Arbeitsschutzgesetze).
Europa
Die Erreichung dieser und ähnlicher Ziele wird in EU-Richtlinien vom Gesetzge-
ber für verschiedene Gebiete gefordert ("geregelter Bereich"). Zur Erreichung
dieser Ziele stellt der Gesetzgeber Anforderungen an die Betreiber von Anlagen
und die Hersteller von Geräten und Maschinen und hat gleichzeitig die Verant-
wortung für mögliche Schäden zugeordnet.
EU-Richtlinien
Den EU-Richtlinien liegt ein neues, globales Konzept ("new approach", "global
approach") zugrunde:
S
S
Die EU-Richtlinien sind nebeneinander gleichwertig, d. h. wenn mehrere Richtli-
nien für eine bestimmte Einrichtung zutreffen, gelten die Anforderungen aller
relevanter Richtlinien.
Für eine Maschine mit elektrischer Ausrüstung gelten u. a. die
S
S
S
Maschinenricht-
Grundsätzlich gilt für alle Maschinen die Europäische Maschinenrichtlinie. Im
Anhang I der Richtlinie sind die Mindestanforderungen festgelegt. Präzisiert
linie
werden diese durch europäisch harmonisierte Normen, Typ A, B und C.
Entsorgung
Die Geräte sind entsprechend den gültigen landesspezifischen Vorschriften zu
entsorgen!
© Siemens AG 2013 All Rights Reserved
SIMODRIVE 611 Projektierungshandbuch (PJU) – Ausgabe 06/2013
8.6 Anwendungsbeispiele mit SIMODRIVE 611
EU-Richtlinien enthalten nur allgemeine Sicherheitsziele und legen grundle-
gende Sicherheitsanforderungen fest
EU-Richtlinien verlangen von den Mitgliedsländern die gegenseitige Aner-
kennung nationaler Vorschriften.
Maschinenrichtlinie 98/37/EG
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
8 Wichtige Schaltungshinweise
8
8-267

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