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Wichtige Bedienungshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise - Truma Trumatic E 4000 Gebrauchsanweisung

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Wichtige
Bedienungshinweise
1. Falls der Kamin in der
Nähe bzw. direkt unterhalb
eines zu öffnenden Fensters
platziert wurde, muss das
Gerät mit einer selbsttätigen
Abschaltvorrichtung verse-
hen sein, um einen Betrieb
bei geöffnetem Fenster zu
verhindern.
2. Das Abgas-Doppelrohr
muss regelmäßig, inbeson-
dere nach längeren Fahrten,
auf Unversehrtheit und
festen Anschluss überprüft
werden, ebenso die Befesti-
gung des Gerätes und des
Kamins.
3. Nach einer Verpuffung
(Fehlzündung) Abgasführung
vom Fachmann überprüfen
lassen!
4. Bei den außerhalb des
Fahrzeuges montierten Hei-
zungen sind die flexiblen
Luft rohre regelmäßig auf
Beschädigungen zu prüfen.
Durch ein beschädigtes Rohr
könnten evtl. Abgase ins
Fahrzeug gelangen.
5. Der Kamin für Abgasab-
führung und Verbrennungs-
luftzufuhr muss immer frei
von Verschmutzungen gehal-
ten werden (Schneematsch,
Laub etc.).
6. Der eingebaute Tempera-
turbegrenzer sperrt die Gas-
zufuhr, wenn das Gerät zu
heiß wird. Die Warmluftaus-
lässe und die Öffnung für die
Umluft-Rückführung dürfen
deshalb nicht verschlossen
werden.
7. Bei Defekt der elektro-
nischen Steuerplatine, diese
gut gepolstert zurücksenden.
Wird dies nicht beachtet,
erlischt jeglicher Garantie-
anspruch. Als Ersatzteil nur
Original-Steuerplatine
verwenden!
8. Für das Heizen während
der Fahrt in Motorcaravans
und Caravans ist nach Richt-
linie 2004/78 EG Anhang VIII
eine Sicherheits-Absperrvor-
richtung vorgeschrieben.
Der Gasdruckregler Truma
SecuMotion erfüllt diese
Anforderung.
Wenn kein Gasdruck-
regler Truma Secu-
Motion installiert ist, muss
die Gasflasche während
der Fahrt geschlossen sein
und es müssen Hinweis-
Schilder jeweils im Fla-
schenschrank und in der
Nähe des Bedienteiles ange-
bracht werden.
Für Wartungs- und Repa-
raturarbeiten dürfen nur
Original-Truma-Ersatzteile
verwendet werden.
9. Bei Abgasführung unter
Boden muss der Fahrzeug-
boden dicht sein. Außerdem
müssen mindestens drei
Seiten unterhalb des Fahr-
zeugbodens frei sein, um
ein ungehindertes Abziehen
der Abgase sicherzustellen
(Schnee, Schürzen usw.).
Hinweise für mobile
Heizungsanlagen
Von der Berufsgenossen-
schaft freigegeben sind die
mobilen Laderaumheizungen
von Truma. Es handelt sich
um komplette Heizungs-
anlagen, die nach Bedarf
einfach mit dem Ladegut
in den Laderaum gehoben
werden. Die Heizungen sind
vollkommen unabhängig und
brauchen keinerlei Außenan-
schlüsse.
Die Zulassung betrifft aus-
schließlich die original von
Truma gefertigten mobilen
Laderaumheizungen. Etwai-
ge Nachbauten durch Dritte
haben keine Zulassung!
Jegliche Gewährleistung für
Sicherheit und Funktion einer
nachgebauten mobilen Lade-
raumheizung wird von Truma
ausgeschlossen.
Der Einsatz in Fahrzeuge zum
Transport gefährlicher Güter
ist nicht zulässig.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
• alle offenen Flammen
löschen
• nicht rauchen
• Geräte ausschalten
• Gasflasche schließen
• Fenster und Türe öffnen
• keine elektrischen Schalter
betätigen
• die gesamte Anlage von
einem Fachmann
überprüfen lassen!
Reparaturen dürfen nur
vom Fach mann durch-
geführt werden!
Nach jeder Demontage der
Abgasfüh rung muss ein neu-
er O-Ring montiert werden!
1. Jede Veränderung am
Gerät, einschließlich Abgas-
führung und Kamin, oder die
Verwendung von Ersatztei-
len und funktionswichtigen
Zubehörteilen, die keine
Original-Truma-Teile sind,
sowie das Nichteinhalten der
Einbau- und Gebrauchsan-
weisung führt zum Erlöschen
der Garantie sowie zum Aus-
schluss von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des
Gerätes und dadurch in
manchen Ländern auch die
Betriebserlaubnis des Fahr-
zeuges.
2. Der Betriebsdruck der
Gasversorgung 30 mbar
muss mit dem Betriebsdruck
des Gerätes (siehe Fabrik-
schild) über einstimmen.
3. Flüssiggasanlagen müssen
den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungs-
landes entsprechen (in Eu-
ropa z.B. EN 1949 für Fahr-
zeuge oder EN ISO 10239
für Boote). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in
Deutschland z.B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607 für Fahr-
zeuge oder G 608 für Boote)
müssen beachtet werden.
Bei gewerblich genutzten
Fahrzeugen sind die entspre-
chenden Unfall-Verhütungs-
vorschriften der Berufsge-
nossenschaften (BGV D 34)
zu beachten.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu
wiederholen. Sie ist auf der
entsprechenden Prüfbeschei-
nigung (G 607, G 608 bzw.
BGG 935) zu bestätigen.
Verantwortlich für die
Veranlassung der Über-
prüfung ist der Fahrzeug-
halter.
Druckregelgeräte und
Schlauchleitungen müssen
spätestens 10 Jahre nach
Herstellungsdatum gegen
neue ausgewechselt werden.
Der Betreiber ist dafür ver-
antwortlich.
4. Flüssiggasgeräte dürfen
beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren
nicht benutzt werden.
5. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes
(bzw. nach längerer Still-
standzeit) kann kurzzeitig
eine leichte Rauch- und Ge-
ruchsentwicklung auftreten.
Es ist zweckmäßig, das Gerät
dann mit höchster Leistung
brennen zu lassen und für
gute Durchlüftung des
Raumes zu sorgen.
6. Ein ungewohntes Bren-
nergeräusch oder Abheben
der Flamme lässt auf einen
Reglerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
7. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spraydosen)
dürfen nicht im Ein bauraum
der Heizung verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
8. Für die Gasanlage dürfen
nur Druckregeleinrichtungen
gemäß EN 12864 (in Fahr-
zeugen) bzw. EN ISO 10239
(für Boote) mit einem festen
Ausgangsdruck von 30 mbar
(oder 50 mbar in älteren
Anlagen) verwendet wer-
den. Die Durchflussrate der
Druckregeleinrichtung muss
mindestens dem Höchstver-
brauch aller vom Anlagen-
hersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir
den Truma Gasdruckregler
SecuMotion bzw. für die
Zweiflaschen-Gasanlage das
automatische Umschaltventil
Truma DuoComfort.
Bei Temperaturen um 0°C
und darunter sollten der
Gasdruckregler bzw. das
Umschaltventil mit der Entei-
sungsanlage EisEx betrieben
werden.
Es dürfen nur für das Be-
stimmungsland geeignete
Regler-Anschlussschläuche,
die den Anforderungen des
Landes entsprechen, ver-
wendet werden. Diese sind
regelmäßig auf Brüchigkeit
zu überprüfen. Für Winterbe-
trieb sollten nur winterfeste
Spezi al schläuche verwendet
wer den.
Falls der Druckregler Witte-
rungseinflüssen ausgesetzt
ist – besonders am LKW – ist
der Regler stets durch die
Truma-Schutzhaube zu
schützen (Serienzubehör im
LKW-Anbausatz).
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