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Sicherheitshinweise; Wichtige Bedienungshinweise - Truma Trumatic E 2400 E Gebrauchsanweisung

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Sicherheitshinweise

Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– nicht rauchen
– Geräte ausschalten
– Gasflasche schließen
– Fenster und Türe öffnen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Nach jeder Demontage der Abgasfüh rung muss ein neuer
O-Ring montiert werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 50 mbar muss mit
dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild) über
einstimmen.
Erdgasheizungen müssen nach den jeweils gültigen techni-
schen und administrativen Vorschriften des Bestimmungs-
landes an die Fahrzeugeigene CNG-Anlage angeschlossen
sein. In Deutschland z. B. nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 609
Entwurf und dem VdTÜV-Merkblatt 757. Die Truma Arbeits-
anweisung „Erdgas-(CNG) Heizungen in Kraftfahrzeugen"
berücksichtigt die entsprechenden Anforderungen.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen sind die entsprechen-
den Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaf-
ten (in Deutschland z. B. BGV D 34) zu beachten.
Die Prüfung der Niederdruck-Gasversorgung zur Heizung
sowie das Gerät selbst ist in Deutschland gemäß G 609 Ent-
wurf in den gleichen Zeiträumen wie die HU (§ 29 StVZO) von
einem Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wiederholen und
auf einer entsprechenden Prüfbescheinigung (in Deutschland
z. B. G 609 Entwurf, d. h. in der Truma Prüfbescheinigung) zu
bestätigen.
Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist
der Fahrzeughalter.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstel-
lungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betrei-
ber ist dafür verantwortlich.
Gasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Garagen oder
auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmä-
ßig, das Gerät dann mit höchster Leistung brennen zu lassen
und für gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder Abheben der Flam-
me lässt auf einen Reglerdefekt schließen und macht eine
Überprüfung des Reglers notwendig.
Wärmeempfindliche Gegenstände (z. B. Spraydosen) dürfen
nicht im Ein bauraum der Heizung verstaut werden, da es hier
unter Umständen zu erhöhten Temperaturen kommen kann.
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Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen gemäß
EN 12864 oder in Deutschland nach DIN 4811 (in Fahrzeugen)
mit einem festen Ausgangsdruck von 50 mbar verwendet
werden. Die Durchflussrate der Druckregeleinrichtung muss
mindestens dem Höchstverbrauch aller vom Anlagenherstel-
ler eingebauten Geräte entsprechen.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur win-
terfeste Spezialschläuche verwendet werden.
Falls der Druckregler Witterungseinflüssen ausgesetzt ist
– besonders am LKW – ist der Regler stets durch die Truma
Schutzhaube zu schützen (Serienzubehör im LKW-Anbausatz).

Wichtige Bedienungshinweise

Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgasdoppelrohr muss regelmäßig, insbesondere nach
längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen Anschluss
überprüft werden, ebenso die Befestigung des Gerätes und
des Kamins.
Nach einer Verpuffung (Fehlzündung) Abgasführung vom
Fachmann überprüfen lassen!
Bei den außerhalb des Fahrzeuges montierten Heizungen sind
die flexiblen Luftrohre regelmäßig auf Beschädigungen zu
prüfen. Durch ein beschädigtes Rohr könnten evtl. Abgase ins
Fahrzeug gelangen.
Der Kamin für Abgasabführung und Verbrennungsluftzufuhr
muss immer frei von Verschmutzungen gehalten werden
(Schneematsch, Laub etc.).
Der eingebaute Temperaturbegrenzer sperrt die Gaszufuhr,
wenn das Gerät zu heiß wird. Die Warmluftauslässe und die
Öffnung für die Umluft-Rückführung dürfen deshalb nicht ver-
schlossen werden.
Bei Defekt der elektronischen Steuerplatine, diese gut gepols-
tert zurücksenden. Wird dies nicht beachtet, erlischt jeglicher
Garantieanspruch. Als Ersatzteil nur Original-Steuerplatine
verwenden!
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur Truma Origi-
nalteile verwendet werden.
Bei Abgasführung unter Boden muss der Fahrzeugboden
dicht sein. Außerdem müssen mindestens drei Seiten unter-
halb des Fahrzeugbodens frei sein, um ein ungehindertes Ab-
ziehen der Abgase sicherzustellen (Schnee, Schürzen usw.).

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