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SICK microScan3-PROFINET Betriebsanleitung Seite 74

Sicherheitslaserscanner

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PROJEKTIERUNG
4.6.1
Planung der Prüfung bei Inbetriebnahme und in besonderen Fällen
74
B E T R I E B S A N L E I T U N G | microScan3 – PROFINET
Folgende Prüfungen müssen geplant werden:
Vor der Inbetriebnahme der Maschine und nach Veränderungen muss geprüft
werden, ob die Sicherheitsfunktionen ihren geplanten Zweck erfüllen und ob Per‐
sonen ausreichend geschützt sind.
Die regelmäßigen Prüfungen des Sicherheitslaserscanners müssen bestimmte
Mindestanforderungen erfüllen.
Für einige Prüfungen wird ein Prüfobjekt benötigt. Als geeignetes Prüfobjekt kann ein
lichtundurchlässiger Zylinder mit einer schwarzen Oberfläche verwendet werden. Der
Durchmesser muss der konfigurierten Auflösung entsprechen.
Mindestanforderungen
Die Schutzeinrichtung und ihre Anwendung müssen in folgenden Fällen umfassend
geprüft werden:
Vor Inbetriebnahme
Nach Änderungen an der Konfiguration oder der Sicherheitsfunktion
Nach Änderungen an der Montage, an der Ausrichtung oder am elektrischen
Anschluss
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, z. B. nach Erkennen einer Manipulation,
nach einem Umbau der Maschine oder nach dem Austausch von Komponenten
Die Prüfung dient dazu, folgende Punkte sicherzustellen:
Alle relevanten Vorschriften sind beachtet und die Schutzeinrichtung ist für alle
Betriebsmodi der Maschine wirksam. Hierzu zählen unter anderem folgende
Punkte:
Beachtung der Normen
°
Korrekter Einsatz der Schutzeinrichtung
°
Geeignete Konfiguration und Sicherheitsfunktion
°
Richtige Ausrichtung
°
Die Dokumentation entspricht dem Zustand der Maschine inkl. Schutzeinrichtung
Der verifizierte Konfigurationsbericht entspricht der gewünschten Projektierung
(siehe „Konfiguration verifizieren", Seite
Die Prüfungen müssen von befähigten Personen oder von eigens hierzu befugten und
beauftragten Personen durchgeführt und in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wer‐
den.
In vielen Fällen müssen weitere Daten dokumentiert werden,
Seite
136.
Empfohlene Prüfungen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, folgende Prüfungen bei der Inbetriebnahme und in
besonderen Fällen durchzuführen:
Prüfung der relevanten Punkte der Checkliste,
triebnahme und Inbetriebnahme", Seite 216
„Sichtprüfung der Maschine und der Schutzeinrichtung", Seite 78
„Prüfung der prinzipiellen Funktion der Schutzeinrichtung", Seite 75
„Prüfung des abzusichernden Bereichs", Seite 76
„Prüfung des Konturerkennungsfelds", Seite 77
„Prüfung des Kollisionsschutzfelds", Seite 78
Sicherstellen, dass das Bedienpersonal vor Aufnahme der Arbeit an der Maschine
über die Funktion der Schutzeinrichtung unterwiesen wurde. Die Unterweisung
obliegt der Verantwortung des Maschinenbetreibers und muss von dafür qualifi‐
ziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
134)
siehe „Berichte",
siehe „Checkliste für die Erstinbe‐
8021218/1L9Q/2023-08-14 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten

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