4.6.1
Planung der Prüfung bei Inbetriebnahme und in besonderen Fällen
8020199/1ELL/2022-01-21 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Mindestanforderungen
Die Schutzeinrichtung und ihre Anwendung müssen in folgenden Fällen umfassend
geprüft werden:
•
Vor Inbetriebnahme
•
Nach Änderungen an der Konfiguration oder der Sicherheitsfunktion
•
Nach Änderungen an der Montage, an der Ausrichtung oder am elektrischen
Anschluss
•
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, z. B. nach Erkennen einer Manipulation,
nach einem Umbau der Maschine oder nach dem Austausch von Komponenten
Die Prüfung dient dazu, folgende Punkte sicherzustellen:
•
Alle relevanten Vorschriften sind beachtet und die Schutzeinrichtung ist für alle
Betriebsmodi der Maschine wirksam. Hierzu zählen unter anderem folgende
Punkte:
Beachtung der Normen
°
Korrekter Einsatz der Schutzeinrichtung
°
Geeignete Konfiguration und Sicherheitsfunktion
°
Richtige Ausrichtung
°
•
Die Dokumentation entspricht dem Zustand der Maschine inkl. Schutzeinrichtung
•
Der verifizierte Konfigurationsbericht entspricht der gewünschten Projektierung
(siehe „Konfiguration verifizieren", Seite
Die Prüfungen müssen von befähigten Personen oder von eigens hierzu befugten und
beauftragten Personen durchgeführt und in nachvollziehbarer Weise dokumentiert wer‐
den.
In vielen Fällen müssen weitere Daten dokumentiert werden,
Seite
135.
Zusätzliche Prüfungen für CIP Safety
•
CIP Safety-Verbindungen prüfen und sicherstellen, dass sie funktionieren wie
beabsichtigt.
•
Alle CIP Safety-relevanten Einstellungen in der Konfiguration prüfen.
•
Vor dem Eintragen der Konfigurationssignatur (Configuration Signature) in die Kon‐
figuration der Steuerung: Die Konfiguration des Sicherheits-Laserscanners prüfen.
Empfohlene Prüfungen
In vielen Fällen ist es sinnvoll, folgende Prüfungen bei der Inbetriebnahme und in
besonderen Fällen durchzuführen:
•
Prüfung der relevanten Punkte der Checkliste,
triebnahme und Inbetriebnahme", Seite 216
•
„Sichtprüfung der Maschine und der Schutzeinrichtung", Seite 81
•
„Prüfung der prinzipiellen Funktion der Schutzeinrichtung", Seite 78
•
„Prüfung des abzusichernden Bereichs", Seite 79
•
„Prüfung des Konturerkennungsfelds", Seite 80
•
„Prüfung des Kollisionsschutzfelds", Seite 81
•
Sicherstellen, dass das Bedienpersonal vor Aufnahme der Arbeit an der Maschine
über die Funktion der Schutzeinrichtung unterwiesen wurde. Die Unterweisung
obliegt der Verantwortung des Maschinenbetreibers und muss von dafür qualifi‐
ziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
PROJEKTIERUNG
132)
siehe „Berichte",
siehe „Checkliste für die Erstinbe‐
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