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Gebrauchanleitung Sicherheitsbereich - IKAR AP-Fix Prüfbuch Und Gebrauchsanleitung

Anschlagpunkt
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D

2. Gebrauchanleitung Sicherheitsbereich

1.
Dieser Anschlagpunkt Typ AP-Fix / AP-Fix S nach EN 795:2012 Type A und CEN/TS 16415:2013 ist für die
Sicherung von maximal 2 Personen gegen Absturz und zur Rettung geprüft und zugelassen.
Hinweis: Der Anschlagpunkt AP-Fix kann sowohl in vorhandenen Stahlkonstruktionen montiert oder in
Beton der mind. Güte C 20 / C 25 mit Hilfe der beigelegten Reaktionsankerpatrone verankert werden.
2.
Vor Inbetriebnahme und Benutzung ist die Gebrauchs- und Montageanleitung unbedingt ganz
durchzulesen und inhaltlich zu verstehen. Achtung - sonst besteht Lebensgefahr!
3.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung(en) besteht Lebensgefahr. Im Falle eines Sturzes ist das Hängen der
Person länger als 15 Minuten auszuschließen (Schockgefahr).
4.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle
berücksichtigt sind.
5.
Der Anschlagpunkt darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sachkundig sind.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (z. B. Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder
Kreislaufprobleme)
6.
Vor jeder Benutzung ist der Anschlagpunkt auf sichtbare Mängel (lose Schraubenverbindungen, Verformungen,
Abnutzung, Korrosion, Risse im Untergrund) und einwandfreier Funktion und die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung(en) zu kontrollieren.
7.
Der Anschlagpunkt darf nur mit einem geeigneten persönlichen Absturzschutzsystem nach EN 363 verwendet
werden, das die mögliche Absturzhöhe auf ein Mindestmaß begrenzt. Als Körperhaltevorrichtung darf nur ein
Auffanggurt nach EN 361 benutzt werden. Vor der Verwendung des Absturzschutzsystems ist auf einen
ausreichenden Freiraum unterhalb des Benutzers zu achten, so dass im Falle eines Sturzes kein Aufprall auf den
Boden oder ein anderes Hindernis möglich ist. Zur Ermittlung des erforderlichen Freiraumes sind die Vorgaben
aus den Gebrauchsanleitungen der einzelnen Bestandteile des verwendeten Absturzschutzsystems zu beachten.
Bei der Kombination der einzelnen Bestandteile des Absturzschutzsystems ist darauf zu achten, das die
Funktionen der einzelnen Elemente uneingeschränkt erhalten bleiben und sie sich nicht gegenseitig
beeinträchtigen. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelsysteme sind zu beachten.
8.
Die maximale Belastung des Anschlagpunktes bei der Verwendung von Auffangsystemen darf 6 kN dynamisch
nicht überschreiten.
9.
Ein beschädigtes, oder durch Sturz beanspruchtes System, oder wenn Zweifel über den sicheren Zustand des
Systems bestehen, ist es sofort dem Gebrauch zu entziehen. Es darf erst nach Überprüfung durch eine
sachkundige Person und einer schriftlichen Freigabe weiter verwendet werden.
10. Je nach Beanspruchung - mindestens jedoch alle 12 Monate - muß der Anschlagpunkt vom Hersteller oder von
einem Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, ausgebildet nach
überprüft werden. Dies muss in dem mitgelieferten Prüfbuch dokumentiert werden. Die Gewährleistung optimaler
Sicherheit der Bestandteile hängt von den regelmäßigen Prüfungen ab. Die Verwendungsdauer der
Anschlageinrichtung muß bei der jährlichen Überprüfung bestimmt werden, diese beträgt je nach Beanspruchung
mindestens 30 Jahre.
11. Die DGUV R112-198 und DGUV R112-199 sind zu beachten.
12. Der Anschluss einer Hebe- und Senkeinrichtung für Lasten an dem Anschlagpunkt ist nicht zulässig.
13. Der Anschlagpunkt ist vor den Einwirkungen von Schweißflammen und -funken, Feuer, Säuren, Laugen sowie
extreme Temperaturen und ähnlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
Demontage des Anschlagpunktes ist er bis zum nächsten Einsatz sauber, trocken und luftig zu lagern.
14. Es dürfen keine Veränderungen und Ergänzungen am Gesamtsystem vorgenommen werden.
15. Für die Montage des Anschlagpunktes ist eine geeignete Befestigungsfläche zu wählen. Der Anschlagpunkt sollte
möglichst lotrecht über den Arbeitsbereich der zu sichernden Person angeordnet werden, um beim Fallen ein
Pendeln auszuschließen.
16. Die fachgerechte Montage des Anschlagpunktes ist vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person nach
§ 14 BetrSchV zu prüfen und im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
17.
Werden bei den wiederkehrenden Prüfungen Risse im Bauuntergrund im direkten Umfeld des
Anschlagpunktes festgestellt, ist eine Probebelastung an dem Anschlagpunkt durchzuführen.
Nach erfolgtem Einsatz und eventueller
6
DGUV-G 312-906

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