cherten Person liegen. Das Verbindungsmittel/das An-
schlagmittel zwischen dem Anschlagpunkt und der
gesicherten Person ist immer so straff wie möglich zu
halten. Schlaffseilbildung ist zu vermeiden! Der An-
schlagpunkt muss so ausgelegt und gewählt werden,
dass durch die Verbindung mit der PSA keine Effekte
entstehen, die die Festigkeit reduzieren oder die PSA
während der Benutzung beschädigen. Scharfe Kanten,
Grate und Abquetschungen können die Festigkeit gefähr-
lich verringern. Kanten und Grate müssen, wo erforder-
lich, mit geeigneten Hilfsmitteln abgedeckt werden. Der
Anschlagpunkt und das Anschlagmittel müssen geeignet
sein, den im schlimmsten Fall zu erwartenden Belastun-
gen zu widerstehen. Selbst wenn ein Bandfalldämpfer
(nach EN 355) eingesetzt wird, müssen die Anschlag-
punkte so ausgelegt sein, dass sie eine Sturzbelastung
von mindestens 12 kN aufnehmen können, siehe auch
EN 795.
Bei der Verwendung eines Verbindungsmittels (Auffang-
system) bitte beachten, dass die maximale Gesamtlänge
des Verbindungsmittels einschließlich des Falldämpfers
und der Verbindungselemente 2,0 m nicht überschreiten
darf.
ANWENDUNGEN
EN 361: Der Gurt wird brust- oder rückenseitig an der
Auffangöse (Befestigungspunkt) mit dem Auffangsystem
verbunden (A). Die dazu verwendeten Verbindungsele-
mente (Karabiner) müssen der EN 362 entsprechen. In
einem Auffangsystem darf nur ein Auffanggurt nach
EN 361 benutzt werden! Jedes Auffangsystem muss ent-
weder einen Falldämpfer nach EN 355, ein Höhensiche-
rungsgerät nach EN 360 oder ein mitlaufendes Auffang-
gerät nach EN 353-2 umfassen. (Wenn der Gurt für eine
Last von mehr als 100 kg verwendet wird, muss das
Auffangsystem für die spezifische Last geeignet sein).
Vor dem Einsatz eines Auffangsystems muss sicherge-
stellt werden, dass unterhalb des Arbeitsplatzes der ge-
sicherten Person der erforderliche Freiraum zur Verfü-
gung steht, (so dass der Aufschlag auf dem Boden oder
die Kollision mit einem Hindernis ausgeschlossen wer-
den kann).
EN 813: Verbindungselemente werden für die Nutzung
als Sitzgurt am vorderen, zentralen Befestigungspunkt
eingehängt (C). Die maximale Nutzlast (einschließlich
Ausrüstung) beträgt 150 kg.
Eine Größentabelle finden Sie in Abb. 10. Achtung: Dieser
Befestigungspunkt ist nicht für Auffangzwecke geeignet.
EN 358: Die seitlichen Befestigungspunkte (B1) auf
Hüfthöhe dienen der Arbeitsplatzpositionierung. Der hin-
tere Befestigungspunkt in Höhe der Taille (B2) dient aus-
schließlich dem Rückhalten. Seitliche Befestigungspunk-
te müssen paarweise verwendet werden. Diese
Befestigungspunkte sollten nicht verwendet werden,
wenn ein Risiko besteht, dass der Nutzer darin hängen
könnte oder unvorhergesehenen Auffangkräften ausge-
setzt wird. Beim Einsatz eines Systems zur Arbeitsplatz-
positionierung sollte die zusätzliche Verwendung eines
Auffangsystems erwogen werden. Das Verbindungsele-
ment für einen Gurt zur Arbeitsplatzpositionierung muss
straff gehalten werden; der Anschlagpunkt muss sich
stets oberhalb des Nutzers oder auf Hüfthöhe befinden.
Die maximale Nutzlast (einschließlich Werkzeug und
Ausrüstung) beträgt 150 kg. Eine Größentabelle finden
Sie in Abb. 10).
Die folgenden Punkte beziehen sich auf die Abbildungen:
ANSI Z359.11: Die Verbindung mit einem Auffangsystem
sollte hauptsächlich am rückseitigen Befestigungselement
erfolgen. Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass
die Befestigung an der Vorderseite vorzuziehen ist, sollte
das brustseitige Befestigungselement verwendet werden.
Bei der Festlegung der Bodenfreiheit beachten, dass sich
der Gurt beim Auffangen um bis zu 450 mm dehnen kann;
zusätzlich ist die Länge der Verbindungselemente und die
Größeneinstellung berücksichtigen.
1. BEZEICHNUNG DER BAUTEILE
A) Befestigungspunkt für Auffangsystem nach EN 361
und ANSI Z359.11. B1) Seitlicher Befestigungspunkt
nach EN 358. B2) Hinterer Befestigungspunkt in Höhe
der Taille zum Rückhalten nach EN 358. C) Vorderes
Befestigungselement nach EN 813 und ANSI Z359.11.
D) Materialschlaufe für Ausrüstung bis 25 kg. E) Materi-
alschlaufe für Werkzeugtaschen bis zu 50 kg. F) Schlaufe
zur Befestigung eines Sitzbrettes. G) Sturzindikator
H) Kennzeichnung und RFID-Chip. I) Verstauung von Ver-