ZUR BEACHTUNG
Der Wagenheber dient
nur für den Radwechsel
des betreffenden Fahrzeugs oder
für Fahrzeuge desselben Modells.
Absolut nicht gestattet ist ein an-
derer Einsatz, wie zum Beispiel das
Anheben der Fahrzeuge anderer
Modelle. Ihn auf keinen Fall für Re-
paraturen unter dem Fahrzeug ver-
wenden.
Den Wagenheber nicht
für Lasten verwenden,
die größer sind als die
Last, die auf dem Wagenheber-
schild angegeben ist.
Am Reifenventil absolut
keine Eingriffe vorneh-
men. Keinerlei Werk-
zeuge zwischen Felge und Reifen
einfügen.
Regelmäßig den Druck
der Reifen und des Er-
satzrads kontrollieren,
wobei man sich an die
Werte des Kapitels "Technische
Merkmale" hält.
Das Fahrzeng nur seitlich anhe-
ben. Das Fahrzeug darf auf gar
keinen Fall angehoben werden, in-
dem die Platte des Arms des
Werkstattwagenhebers unter dem
Aluminiumquerträger der Hinter-
radaufhängung angesetzt wird.
RADWECHSEL
Es wird bestätigt daß:
– die Masse des Wagenhebers 2,100 kg
beträgt;
– der Wagenheber keiner Einstellung be-
darf;
– der Wagenheber nicht reparierbar ist; er
ist folglich bei Defekt durch einen originalen
zu ersetzen;
– kein Werkzeug außer seiner Bedie-
nungskurbel am Wagenheber anmontierbar
ist.
Beim Radwechsel wie folgt vorgehen:
– Das Fahrzeug so abstellen, daß es den Ver-
kehr nicht behindert und einen gefahrlosen
Radwechsel gestattet. Der Boden soll möglichst
eben und ausreichend kompakt sein.
– Die Handbremse anziehen.
– Den ersten Gang oder den Rückwärts-
gang einschalten. Bei Fahrzeugen mit Au-
tomatikgetriebe den Schalthebel in Positi-
on P stellen.
– Den Gepäckraumdeckel öffnen.
– Die Gepäckraumbodenteppich anhe-
ben. (A, Abb. 1).
– Den Befestigungsnutring (A, Abb.
2) abschrauben und das Ersatzrad entfer-
nen.
– Nehmen Sie den Werkzeugkoffer (A,
Abb. 3), und stellen Sie ihn in die Nähe
des auszuwechselnden Rades.
Abb. 1
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