SCHEMPP-HIRTH FLUGZEUGBAU GmbH., KIRCHHEIM/TECK
Duo Discus T
1.2
Zulassungsbasis
Der nichteigenstartfähige Motorsegler
wird vom Luftfahrt-Bundesamt in Übereinstimmung mit den Lufttüchtigkeits-
forderungen für Segelflugzeuge und Motorsegler
JAR-22 vom 27. Juni 1989
(Change 4 der englischen Originalausgabe)
mit zusätzlichem Amendment 22/90/1, 22/91/1, 22/92/1 und 22/94/1
zugelassen werden.
Der Musterzulassungsschein trägt die Nummer 890 und wurde ausgestellt am
Die Zulassung wird der Lufttüchtigkeitsgruppe „Utility"erfolgen.
Als Lärmzulassungsbasis wurden die Forderungen der
„Bekanntmachung der Neufassung der Lärmschutzforderungen für
Luftfahrzeuge (LSL)"
vom 1. Januar 1991 mit der Ergänzung vom 6. April 2000
zugrundegelegt.
Mai 2000
Revision –
Duo Discus T
21.12.2001
FLUGHANDBUCH
1.2