SCHEMPP-HIRTH FLUGZEUGBAU GmbH., KIRCHHEIM/TECK
Duo Discus T
5.3.3 Lärmwerte
Der Motorsegler hat bei einem Überflug in 300 m Höhe einen Lärmpegel von
und liegt damit weit unter dem Lärmgrenzwert.
Mit diesen Lärmwerten erfüllt der Motorsegler die Lärmschutzforderungen für
Luftfahrzeuge (LSL) vom 1.1.1991 mit Änderungen vom 6. April 1993.
Es wird trotzdem empfohlen beim Fliegen mit laufendem Triebwerk
Kopfhörer zu tragen.
Mai 2000
Revision –
57,3 dB(A) < Lärmgrenzwert 65,3 dB(A)
FLUGHANDBUCH
5.3.3