SCHEMPP-HIRTH FLUGZEUGBAU GmbH., KIRCHHEIM/TECK
Duo Discus T
8.3
Änderungen oder Reparaturen
Änderungen
Eine Änderung des zugelassenen Musters, die sich auf seine Lufttüchtigkeit
auswirken kann, ist vor ihrer Durchführung der Zulassungsbehörde anzuzei-
gen. Diese stellt fest, ob und in welchem Umfang eine ergänzende Muster-
prüfung durchzuführen ist.
Die Stellungnahme des Herstellers ist in jedem Fall einzuholen. Dadurch soll
sichergestellt werden, daß die Lufttüchtigkeit nicht nachteilig beeinflußt wird
bzw. jederzeit nachgewiesen werden kann, daß der Zustand des Segelflug-
zeuges einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Ausführung entspricht.
Änderungen der anerkannten Teile des Flug- bzw. Wartungshandbuches be-
dürfen in jedem Fall der Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.
Reparaturen
Vor jedem Start, besonders nach längerem Abstellen, sollte man eine Boden-
kontrolle durchführen, siehe Abschnitt 4.3.
Auf kleinere Veränderungen – wie Lackrisse, Löcher, Delaminierungen im
CFK/GFK usw. – achten.
Bei Unklarheiten über die Wichtigkeit des Schadens sollte immer ein
CFK/GFK-Fachmann hinzugezogen werden.
Kleinere Schäden, welche die Lufttüchtigkeit nicht beeinflussen, können selbst
repariert werden.
Eine Definition befindet sich in der Reparaturanweisung.
Diese ist im Anhang zum Wartungshandbuch beigefügt.
Größere Schäden dürfen nur von einem Luftfahrttechnischen Betrieb mit ent-
sprechender Berechtigung repariert werden.
Mai 2000
Revision --
FLUGHANDBUCH
8.3