Boxer 107 / Boxer 109
3.8.2 Betrieb
1
.
Walzen dürfen nur vom vorgesehenen
Fahrerplatz aus gestartet und betrieben werden.
2.
Bei knickgelenkten Walzen muß der
Walzenfahrer darauf achten, daß sich niemand
im Knickbereich aufhält.
3.
Antriebsmotoren dürfen erst dann gestartet
werden, nachdem sichergestellt ist, daß sich die
Walze nicht in Bewegung setzen kann.
4.
Alle geöffneten Fenster, Türen und Klappen sind
mit den dafür vorgesehenen Einrichtungen
festzulegen.
5.
Der Walzenfahrer muß dafür sorgen, daß er
ständig ausreichende Sicht auf den Fahr-bereich
der Walze hat. Dafür erforderliche Spiegel
müssen richtig eingestellt und saubergehalten
werden. Ist die Sicht auf den Fahrbereich durch
einsatzbedingte Einflüsse eingeschränkt, muß ein
Einweiser eingesetzt werden.
6.
Walzen müssen so eingesetzt und betrieben
werden, daß ihre Standsicherheit gewähr-leistet
ist. Die Standsicherheit ist besonders an
Böschungskanten und Absätzen gefährdet. Zur
Vermeidung der Kippgefahr ist von
Böschungskanten und Rändern Abstand zu
halten. Auf Fahrbahnen darf nicht über seitliche
Absätze hinausgefahren werden.
7.
Vor dem Befahren von Gefällstrecken ist bei
Walzen mit entsprechendem Getriebe der Gang
einzulegen, dem man bergauf benutzt. Die
Gangschaltung darf bei Walzen ohne
lastschaltbares Getriebe während der Fahrt im
Gelände nicht betätigt werden. Bergab darf mit
ausgekuppeltem Motor nicht gefahren werden.
8.
Die Wirksamkeit von Stellteilen, z.B. von Hebeln
und Pedalen, sowie von Warnein-richtungen darf
nicht unzulässig beeinflußt oder aufgehoben
werden.
9.
Betriebsbedingte Arbeiten an Walzen, die nicht
vom Fahrerplatz aus vorgenommen werden
können, dürfen erst ausgeführt werden, wenn die
Walze steht und gegen Abrollen gesichert ist.
Boxer 107 / Boxer 109
14
Seite
3.8.2
Operation
1.
The roller should only be started and operated
from the driver's seat respectively his control
station.
2.
When operating a roller with articulated steering
the operator must make sure that no one is in the
articulation zone.
3.
The roller is to be started only after checking to
insure that the roller is in neutral and secured
against movement.
4.
All open windows, doors and hatches are to be
secured using the appropriate fasteners.
5.
The operators view must not be obstructed. The
mirror must be properly adjusted and kept clean.
If the view is obstructed, the roller must be
guided by a skilled person.
6.
Rollers must be operated in such a manner that
the danger of tipping is minimized. Tipping
danger is especially accute when operating at the
edge of embankments and shoulders. To
minimize the danger of tipping keep a safe
distance from embankments and edges. When
operating on roadways do not drive out over the
schoulders.
7.
Never release clutch when rolling down hill. Put
power into the required gear stage before
descending. Never attempt to shift gears while
going down hill.
8.
The function of adjustable components, i.e.
levers and pedals as well as warning devices are
not to be tapped with or impaired without
permission.
9.
Operational procedures which cannot be carried
out from the operator's stand are to be done
after the roller is at a complete standstill and has
been secured against moving.
ProTec Baumaschinen GmbH , 31789 Hamlen
10/98, Technische Änderungen vorbehalten
Sicherheit
Safety