ACF5000 MEHRKOMPONENTEN-FTIR-ANALYSENSYSTEM | OI/ACF5000-DE REV. C
Als zusätzliche sicherheitstechnische Maßnahme kann das
Analysensystem mit der Option „Wasserstoffüberwachung des
Analysenschrankes" geliefert werden, siehe Seite 15.
Vom Betreiber zu beachtende Bedingungen
Um den sicheren Betrieb des Gasanalysators sicherzustellen,
muss der Betreiber die folgenden Voraussetzungen und
Bedingungen beachten:
•
Der Gasanalysator darf zur Messung von brennbaren
Gasen eingesetzt werden, sofern der gesamte brennbare
Anteil die folgenden Werte nicht überschreitet:
–
15 Vol.-% CH
oder C1-Äquivalente
4
•
Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften für den
Umgang mit brennbaren Gasen sind zu beachten.
•
Brenngas, das durch Undichtigkeiten in den Gaswegen
ausströmt, kann Brände und Explosionen, auch außerhalb
des Analysensystems, verursachen!
Am Aufstellungsort des Analysensystems ist für eine
ausreichende Belüftung zu sorgen.
•
Beim Anschließen von Brenngas und Brennluft ist der
Gasanschlussplan zu beachten, siehe Betriebsgase und
Prüfgase auf Seite 38.
•
Die Schottverschraubung mit integriertem
Durchflussbegrenzer für den Anschluss der
Brenngasleitung ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil. Sie
darf nur durch zertifiziertes Servicepersonal entfernt,
geändert oder ausgetauscht werden!
•
Der Brenngasweg im Gasanalysator darf nicht geöffnet
werden! Dabei kann der Brenngasweg undicht werden!
Ausströmendes Brenngas kann Brände und Explosionen,
auch außerhalb des Gasanalysators verursachen!
Wenn dennoch der Brenngasweg im Gasanalysator
•
geöffnet worden ist, so muss er, nachdem er wieder
verschlossen worden ist, auf jeden Fall mit einem
Leckdetektor auf Dichtigkeit geprüft werden (Leckrate
–4
hPa l/s), siehe Dichtigkeit der Brenngaswege
< 1 × 10
prüfen auf Seite 138.
•
Die Dichtigkeit der Brenngasleitung außerhalb des
Gasanalysators sowie des Brenngasweges im
Gasanalysator muss regelmäßig überprüft werden siehe
Dichtigkeit der Brenngaswege prüfen auf Seite 138.
•
Die maximalen Drücke von Brenngas und Brennluft dürfen
nicht überschritten werden, siehe Betriebsgase und
Prüfgase auf Seite 29.
•
Der Brenngasdurchfluss ist auf maximal 10 l/h H
begrenzen. Hierzu sind durch den Betreiber geeignete
Maßnahmen außerhalb des Gasanalysators vorzusehen.
•
Zur Erhöhung der Sicherheit in folgenden
Betriebszuständen ist die Installation eines
Absperrventils in der Brenngaszuleitung vorzusehen:
–
Außerbetriebsetzung des Gasanalysators,
–
Ausfall der Instrumentenluftversorgung,
–
Undichtigkeit im Brenngasweg innerhalb des
Gasanalysators.
Das Absperrventil sollte außerhalb des
Analysengeräteraumes in der Nähe der
Brenngasversorgung (Flasche, Leitung) installiert werden.
•
Wird bei einem Ausfall der Instrumentenluftversorgung
die Brenngaszufuhr zum Analysatormodul nicht
automatisch abgesperrt, so muss in diesem Fall ein für
den Betreiber sichtbarer oder hörbarer Alarm ausgelöst
werden.
•
Bei der Messung von brennbaren Gasen muss
sichergestellt werden, dass bei einem Ausfall der
Instrumentenluftversorgung oder des Analysatormoduls
selbst die Messgaszufuhr zum Analysatormodul
abgesperrt und der Messgasweg mit Stickstoff gespült
wird.
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