Funktion und Leichtgängigkeit der Steck-
achsen der Antriebsräder und Lenkradga-
beln prüfen.
Sollten Sie bei diesen Überprüfungen ein
Problem feststellen, wenden Sie sich sofort an
Ihren Reha-Fachhandel oder PRO ACTIV.
Service und Reparaturen am Produkt dürfen
nur von Ihrem Reha-Fachhandel oder der Fir-
ma PRO ACTIV durchgeführt werden.
Zusätzlich zu diesen Wartungsarbeiten/ Über-
prüfungen des Nutzers schreibt die Firma PRO
ACTIV für den sicheren Betrieb des Produkts
sowie zur Risikominimierung für den Nutzer
und Dritte Wartungsmaßnahmen durch den
Reha-Fachhandel oder PRO ACTIV vor.
Die Erstinspektion erfolgt sechs Wochen nach
Auslieferung. Den Wartungsplan können Sie
den Inspektionslisten in Kapitel 42 entnehmen.
Folgeinspektionen erfolgen immer nach einem
weiteren Jahr nach der letzten Inspektion. Den
Wartungsplan können Sie den Inspektionslis-
ten in Kapitel 42 entnehmen.
Nach extremen Beanspruchungen, wie z.B.
während eines Urlaubs, in dem das Produkt
Sand, Salzwasser oder Schnee ausgesetzt
war, werden aus Sicherheitsgründen eine zu-
sätzliche Grundreinigung sowie eine Inspektion
bei Ihrem Reha-Fachhandel empfohlen.
Zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche
muss die Durchführung der Wartungsmaß-
nahmen nachgewiesen werden. Bei den War-
tungsarbeiten festgestellte Mängel müssen vor
einer weiteren Nutzung nachweislich behoben
werden.
Auch wenn an Ihrem Produkt keine Ver-
schleißerscheinungen, Schäden oder Funkti-
onsstörungen erkennbar sind, müssen gemäß
Wartungsplan regelmäßige sicherheitstechni-
sche Kontrollen an Ihrem Produkt durchgeführt
werden.
34.3 Wartungsnachweise
Für den Nachweis der Wartungen können Sie
die Inspektionslisten in Kapitel 42 nutzen. Be-
wahren Sie in jedem Fall alle Belege/ Service-
berichte als Nachweis auf und lassen Sie sich
67
Gebrauchsanweisung LIFT activ & solid
Servicearbeiten, die nicht vom Hersteller aus-
geführt wurden, belegen. Bitte bringen Sie
die vorliegende Gebrauchsanweisung/ das
vorliegende Serviceheft zu jeder Wartung
mit.
35 Entsorgung & Recycling
Nach Ablauf der Lebensdauer kann das Pro-
dukt an PRO ACTIV oder Ihren Reha-
Fachhandel zur fachgerechten und umwelt-
schonenden Entsorgung zurückgegeben wer-
den.
Die Entsorgung oder das Recycling sollte über
eine Entsorgungsfirma oder eine öffentliche
Entsorgungsstelle erfolgen.
Es können vor Ort auch besondere Vorschrif-
ten bezüglich der Entsorgung oder des Recyc-
lings gelten. Diese müssen bei der Entsorgung
abgeklärt und berücksichtigt werden (dazu
kann auch die Reinigung oder Desinfektion
des Produkts vor der Entsorgung gehören).
Im Folgenden werden die Materialien für die
Entsorgung und das Recycling des Produkts
und dessen Verpackung beschrieben:
Aluminium: Rahmen, Felgen, Lenkradgabeln,
Bremse, Rückenquerbügel, Seitenteile, Klei-
derschutz, Kippstützen, Armlehnengestell,
Fußstütze, Fußbrettauflage, Schiebegriffe
Stahl: Befestigungspunkte, Steck-/ Schrau-
bachsen, Schiebegriffe, Kippstützen, Bremse,
Schrauben, Muttern
Kunststoff: Handgriffe, Schnellspannhebel,
Rohrstopfen, Lenkräder, Armpolster, Berei-
fung, Fußbrettauflage, Seitenteile, Bremshe-
bel, Kippstützenrad, Tüten zur Verpackung
Synthetische Faserstoffe und Schaumstof-
fe: Polsterung, Bezüge
Karton/ Papier: Verpackung
Gasdruckfedern: Dämpfer, Gasdruck-
und Gaszugfedern stehen unter Druck. Sie
dürfen nicht geöffnet oder erhitzt werden.
Des Weiteren enthalten die Gasdruckfedern
eine Ölfüllung. Diese muss nach dem Abfall-
gesetz entsorgt werden.