Das Produkt darf bei hochgefahrener
Sitzfläche weder vom Nutzer selbst noch von
einer anderen Person bewegt bzw. geschoben
werden.
Während der Ausführung der Hub- bzw.
Senkbewegung oder im hochgefahrenen Zu-
stand der Sitzfläche müssen folgende Punkte
unbedingt beachtet werden:
Der Oberkörper darf nicht nach vorne,
hinten bzw. seitlich über die Rollstuhlsitz-
fläche hinaus geneigt werden (Kippgefahr).
Die Zusatzlast, die vom Nutzer aufge-
nommen wird, darf 10% des Körperge-
wichts nicht überschreiten. Die Zusatzlast
darf nicht seitlich, sondern nur von vorne in
aufrechter Sitzhaltung aufgenommen bzw.
abgestellt werden. Während der Hubbe-
wegung muss die Last auf den Ober-
schenkeln ruhen.
Während der Hub- bzw. Senkbewegung
müssen beim LIFT activ beide Hände die
Auslösegriffe mittig umfassen, die Finger
dürfen nicht abgespreizt werden.
Während der Hub- bzw. Senkbewegung
müssen beim LIFT solid beide Hände die
Armstütze mittig umfassen, der Daumen
darf nicht abgespreizt werden.
Weder der Nutzer noch die Begleitperson
dürfen unter die Sitzfläche in den Mecha-
nikbereich des Produkts greifen.
Bei Nutzung des Hubmechanismus darf
das Produkt nur Umgebungstemperaturen
zwischen -5 und 40°C ausgesetzt werden. Das
heißt, dass z.B. die Nutzung in Klimakammern
oder im Saunabereich nicht gestattet ist. Der
Hubmechanismus darf auch nicht in der Nähe
von offenem Feuer oder anderen Temperatur-
strahlern genutzt werden, wenn die Gefahr der
Überschreitung dieser Temperatur besteht.
Das Produkt muss auf waagerechtem,
ebenem und festem Untergrund stehen. Alle
vier Räder müssen auf dem Untergrund sicher
stehen, d.h. nicht im Bereich von z.B. Schwel-
len oder Bodenübergängen. Die Bodenhaftung
13
Gebrauchsanweisung LIFT activ & solid
der Räder darf nicht durch Feuchtigkeit,
Schnee, Eis, Reinigungsmittel, Schmiermittel,
Kraftstoffe o.ä. eingeschränkt sein. Die Nut-
zung des Produkts im Wasser oder auf sandi-
gem bzw. unbefestigtem Untergrund ist nicht
gestattet.
15 Sicherheitshinweise zu Hinder-
nissen
Das Befahren von Treppen ist mit dem
Produkt nicht zugelassen.
Aufgrund der enorm hohen Kipp- und
Verletzungsgefahr sollten mit dem Produkt
Rolltreppen nur befahren werden, wenn ein
entsprechendes Sicherheitstraining erfolgt und
eine Begleitperson zur Sicherung dabei ist.
Die mit dem Produkt überwindbare Hin-
dernishöhe beträgt maximal 10 cm.
Vermeiden Sie es unbedingt, beim Über-
fahren/ Passieren von Hindernissen mit Pro-
dukt- oder Körperteilen an dem Hindernis hän-
gen zu bleiben, da es ansonsten zu Stürzen,
schweren Verletzungen beim Nutzer und Drit-
ten sowie Beschädigungen am Produkt kom-
men kann.
Fahren Sie Bordsteine und sonstige Hin-
dernisse zum Überqueren immer frontal bzw.
im rechten Winkel und mit der minimal erfor-
derlichen Geschwindigkeit an. Bei schrägem
Anfahren oder dem Überfahren eines Hinder-
nisses mit nur einem Antriebsrad besteht er-
höhte seitliche Kippgefahr.
Muss das Produkt mit Nutzer über ein
Hindernis transportiert werden und sind dafür
vorgesehene Einrichtungen wie z.B. Auffahr-
rampen oder Aufzüge vorhanden, so sind die-
se zu benutzen. Fehlen solche Einrichtungen,
so ist das Hindernis durch Tragen mit zwei
Helfern zu überwinden. Dabei darf das Produkt
nicht an den Seitenteilen, den Antriebsrädern
oder an der Fußstütze getragen werden. Zum
Tragen des Produkts empfehlen wir, dieses am
Rahmen und am Rückenquerbügel zu halten.