gungs- oder Materialfehler auf, so er s etzt die Otto Bock
Mobility Solutions GmbH nach Ihrer Wahl den Rollstuhl
insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte
Teile des Rah m ens und der Kreuzstreben. Weitergehende
An s prüche auf Minderung, Rückgängigma c hung des
Vertrages oder Schadenersatz ste h en dem Sanitäts-
haus / Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienst l eister nur dann
in Anspruch nehmen, wenn:
3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbe-
trieb angewendet wurde,
3.3 die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kas-
senzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen
Mängelbericht beifügt,
3.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den
Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte
an die individuellen Gegeben h eiten eines Patienten
ausschließlich Medizin p rodukte mit CE-Kennzeichen
verwendet werden und dabei eine Verwendung entspre-
chend der diesen Medizinprodukten vorgege b enen
Zweckbestimmung erfolgt,
C2000
3.5 Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von
der Otto Bock Mobility Solutions GmbH vorge s ehene
Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze)
und die Nutzung des durch die Otto Bock Mobility Solu-
tions GmbH empfohlenen Zubehörs (Baukastensystem)
hinausgehen,
3.6 derjenige, der Medizinprodukte repariert (auf b ereitet),
dabei ausschließlich vom Her s teller freigegebene Ersatz-
teile / Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach
Vor s chrift des Herstellers (siehe Bedienungsan l eitung)
arbeitet.
4. Ausschluss der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn die Otto Bock Mobility Solu-
tions GmbH nachweist, dass
4.1 die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer
3 nicht erfüllt sind,
4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf
einer nicht fachgerechten Ver w endung des Rollstuhls
insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung
erlaubter Umbauten beruht,
4.3 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf
den üblichen Verschleiß insbe s ondere die in der Regel
auf ein Jahr be g renzte Einsatzfähigkeit von Batterien
zurückzuführen ist,
01 / 2010
Garantiebedingungen
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