Garantiebedingungen
2. Umfang der Garantie
2.1 Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert
unter Ein h altung der in Ziffer 3 beschriebenen Be d in-
gungen und unter Beachtung der Aus s chlüsse gemäß
Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei
manuellen Serien-Roll s tüh l en und bei Rahmenteilen für
Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Ge w ährlei-
stungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Er s teinsatz keine
Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten,
die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beein-
trächtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti o ns,- Ferti-
gungs- oder Materialfehler auf, so er s etzt die Otto Bock
Mobility Solutions GmbH nach Ihrer Wahl den Rollstuhl
insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte
Teile des Rah m ens und der Kreuzstreben. Weitergehende
An s prüche auf Minderung, Rückgängigma c hung des
Vertrages oder Schadenersatz ste h en dem Sanitäts-
haus / Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
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3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienst l eister nur dann
in Anspruch nehmen, wenn:
3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbe-
trieb angewendet wurde,
3.3 die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kas-
senzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen
Mängelbericht beifügt,
3.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den
Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte
an die individuellen Gegeben h eiten eines Patienten
ausschließlich Medizin p rodukte mit CE-Kennzeichen
verwendet werden und dabei eine Verwendung entspre-
chend der diesen Medizinprodukten vorgege b enen
Zweckbestimmung erfolgt,
3.5 Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von
der Otto Bock Mobility Solutions GmbH vorge s ehene
Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze)
und die Nutzung des durch die Otto Bock Mobility Solu-
tions GmbH empfohlenen Zubehörs (Baukastensystem)
hinausgehen,
3.6 derjenige, der Medizinprodukte repariert (auf b ereitet),
dabei ausschließlich vom Her s teller freigegebene Ersatz-
01/2010
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