CE-Konformität | Garantiebedingungen
13 Haftung
Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den vorge-
gebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen Zwecken
eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt, das Produkt sach-
gemäß zu handhaben und entsprechend der Bedienungsan-
leitung zu pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verursacht
werden, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden, haftet
der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von autorisierten
Fachhändlern oder vom Hersteller selbst durchzuführen.
14 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie
93 / 42 / EWG für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizie-
rungskriterien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richt-
linie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Kon-
formitätserklärung wurde deshalb von Otto Bock in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
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15 Garantiebedingungen der Otto Bock
Mobility Solutions GmbH
1. Gegenstand der Garantie
1.1 Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitäts h auses /
Dienstleisters gegen die Otto Bock Mobility Solutions
GmbH und berührt nicht die ge s etzlichen Ansprüche aus
Mängelgewährlei s tung des Endverbrauchers gegen ü ber
dem Sanitätshaus oder anderer Dienst l eister, die die
Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
2. Umfang der Garantie
2.1 Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert
unter Ein h altung der in Ziffer 3 beschriebenen Be d in-
gungen und unter Beachtung der Aus s chlüsse gemäß
Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei
manuellen Serien-Roll s tüh l en und bei Rahmenteilen für
Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Ge w ährlei-
stungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Er s teinsatz keine
Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten,
die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beein-
trächtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti o ns,- Ferti-
01 / 2010
C2000