Die Programmierung darf nur von eingewiesenem Fachper-
sonal durchgeführt werden. Otto Bock oder der Steuerungs-
hersteller haften nicht bei Schadensfällen, die (insbesondere
in Kombination mit einer Sondersteuerung) durch eine nicht
fachgerecht / bestimmungsgemäß auf die Fähigkeiten des
Rollstuhlnutzers abgestimmte Programmierung verursacht
wurden.
WARNUNG
Unfall- und Verletzungsgefahr durch fehlende Bremswir-
kung bei entriegelter Bremse. Beachten Sie die fehlende
Bremsfunktion bei entriegelter Bremse, vor allem bei der
Beförderung des Elektrorollstuhls auf einer Strecke mit
Neigung.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Umkippen beim Fahren. Der
Elektrorollstuhl C2000 ist für das kurzfristige Befahren von
Steigungen und Gefällestrecken bis max. 22 % zugelassen.
Steigungen oder Gefällestrecken über diesem Prozentsatz
dürfen nicht befahren werden.
C2000
Die kritische Hindernisbewältigung des Elektrorollstuhls
C2000 beträgt max. 14 cm (je nach Zuladung und Fahrtrich-
tung). Höhenunterschiede, die größer als 14 cm sind, dürfen
nicht überquert werden. Beim Befahren von Steigungen
und Gefällestrecken dürfen keine Hindernisse überwunden
werden.
Es dürfen keine Treppen befahren werden.
WARNUNG
Unfallgefahr durch Umkippen beim Fahren. Verringern Sie bei
Bergabfahrt die Geschwindigkeit (z. B. Fahrstufe 1 einstellen).
Beim Befahren von Steigungen und Gefällestrecken dürfen keine
Hindernisse überwunden werden. Vermeiden Sie das Ein- und
Aussteigen auf Steigungen und Gefällestrecken.
Das Befahren von Steigungen und Hindernissen ist nur mit
abgesenkter Sitzkantelung, abgesenkter Sitzhöhenverstellung
und senkrechtem Rücken erlaubt. Bei Bergabfahrt ist es sinnvoll,
die Sitzkantelung leicht nach hinten zu neigen.
Hindernisse wie Stufen oder Bordsteinkanten dürfen nur mit
reduzierter Geschwindigkeit (max. 3 km / h) befahren werden.
Dabei sollten die Hindernisse stets rechtwinkelig angefahren
und in einem Zug überwunden werden.
01 / 2010
Sicherheit
Seite 13