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Garantiebedingungen; Gegenstand Der Garantie; Umfang Der Garantie; Bedingungen Für Die Inanspruchnahme - Otto Bock C1000 Bedienungsanleitung

Elektrorollstuhl
Inhaltsverzeichnis

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17

Garantiebedingungen

17.1

Gegenstand der Garantie

- Diese Garantie gilt für Rollstühle.
- Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitätshauses/Dienstleisters gegen die
Otto Bock HealthCare GmbH und berührt nicht die gesetzlichen Ansprüche aus
Mängelgewährleistung des Endverbrauchers gegenüber dem Sanitätshaus oder
anderer Dienstleister, die die Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
17.2

Umfang der Garantie

- Otto Bock HealthCare garantiert unter Einhaltung der in Ziffer 3 beschriebenen
Bedingungen und unter Beachtung der Ausschlüsse gemäß Ziffer 4, dass an
Rahmenteilen und Kreuzstreben bei manuellen Serienrollstühlen und bei
Rahmenteilen für Serienelektrorollstühle über die gesetzliche
Gewährleistungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Ersteinsatz keine
Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten, die die
Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beeinträchtigen.
- Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstruktions,- Fertigungs- oder Materialfehler
auf, so ersetzt Otto Bock HealthCare nach seiner Wahl den Rollstuhl insgesamt,
tauscht aus oder repariert schadhafte Teile des Rahmens und der Kreuzstreben.
Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages
oder Schadensersatz stehen dem Sanitätshaus/Dienstleister aus dieser Garantie
nicht zu.
17.3
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus/Dienstleister nur dann in Anspruch nehmen, wenn
- es sich um einen Ersteinsatz handelt,
- der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde,
- die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen
Fachbetrieb erfolgt und dieser einen Mängelbericht beifügt,
- bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur
Anpassung der Serienprodukte an die individuellen Gegebenheiten eines
Patienten ausschließlich Medizinprodukte mit CE-Kennzeichen verwendet
werden und dabei eine Verwendung entsprechend der diesen Medizinprodukten
vorgegebenen Zweckbestimmung erfolgt,
- Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von Otto Bock HealthCare
vorgesehene Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze) und die
Nutzung des durch die Otto Bock HealthCare empfohlenen Zubehörs
(Baukastensystem) hinausgehen,
Bedienungsanleitung C1000
Garantiebedingungen
Seite 51

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