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Bestimmungsgemäße Verwendung; Haftung; Hinweise Zum Wiedereinsatz - Otto Bock B500-S Bedienungsanleitung

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1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Elektrorollstuhl B500 dient ausschließlich gehunfä-
higen und gehbehinderten Menschen zum individuellen
Gebrauch der Selbstbeförderung im Innen- und Außen-
bereich. Der Elektrorollstuhl ist ausschließlich mit den in
dieser Bedienungsanleitung aufgeführten Optionen zu
kombinieren und umgekehrt. Für Kombinationen mit
Medizinprodukten und/oder Zubehörteilen anderer Her-
steller außerhalb des Modularsystems übernimmt Otto
Bock keine Haftung.
Optional kann der B500 über bestimmte Sondersteue-
rungen für die Beförderung durch Begleitpersonen ver-
wendet werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für alle Personen- und Sachschä-
den, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
entstehen, haftet nicht der Hersteller, sondern allein der
Bediener.
Der B500 darf nur von eingewiesenen Personen verwen-
det werden. Die Einweisung in die Benutzung des Elek-
trorollstuhls ist eine der Voraussetzungen, Personen vor
Gefahren zu schützen und den B500 sicher und fehler-
frei zu bedienen.
Die Betriebssicherheit des B500 ist nur bei bestim-
mungsgemäßer Verwendung entsprechend den Anga-
B500 | B500-S
ben in dieser Bedienungsanleitung gewährleistet. Letzt-
lich verantwortlich für einen unfallfreien Betrieb ist der
Bediener.
1.3

Haftung

Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den
vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen
Zwecken eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das
Produkt sachgemäß zu handhaben und entsprechend
der Anleitung zu pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verurs-
acht werden, die nicht vom Hersteller freigegeben wur-
den, haftet der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von
autorisierten Fachhändlern oder vom Hersteller selbst
durchzuführen.
1.4
Hinweise zum Wiedereinsatz
Der Elektrorollstuhl B500 ist zum Wiedereinsatz geeignet.
Produkte im Wiedereinsatz unterliegen - ähnlich wie
gebrauchte Maschinen oder Fahrzeuge - einer besonde-
ren Belastung. Die Merkmale und Leistungen dürfen sich
nicht derart ändern, dass die Sicherheit der Patienten
und ggf. Dritter während der Lebensdauer gefährdet
werden.
Aufgrund der Marktbeobachtung und dem Stand der
Technik hat der Hersteller den Einsatz des Elektroroll-
03/2010
Einführung
Seite 7

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