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Ausschluss Der Garantie; Haftung; Nebenbestimmungen - Otto Bock B 600 Bedienungsanleitung

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Garantiebedingungen
- Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von Otto Bock HealthCare
vorgesehene Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze) und die
Nutzung des durch die Otto Bock HealthCare empfohlenen Zubehörs
(Baukastensystem) hinausgehen
- derjenige, der Medizinprodukte repariert (aufbereitet), dabei ausschließlich vom
Hersteller freigegebene Ersatzteile/Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und
nach Vorschrift des Herstellers (siehe Bedienungsanleitung) arbeitet.
17.4

Ausschluss der Garantie

Die Garantie greift nicht ein, wenn Otto Bock HealthCare nachweist, dass
- die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind,
- die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten
Verwendung des Rollstuhls, insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung
erlaubter Umbauten, beruht,
- die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß,
insbesondere die in der Regel nur auf ein Jahr begrenzte Einsatzfähigkeit von
Motoren, Ladegeräten und Batterien, zurückzuführen ist,
- die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften
Lagerung, Beförderung oder unsachgemäßen sowie unfachmännischen Nutzung
und Lagerung beruht,
- die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der
körperlichen Konstitution des Patienten, z. B. erhebliche Gewichtszunahme beruht,
- die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
17.5

Haftung

- Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet Otto Bock
HealthCare bei Verletzung nicht wesentlicher Verpflichtungen nur für leichte
Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für vorsätzliches Handeln von
Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken sich Ersatzansprüche auf den bei
Beginn der Ausführung der Leistungen vorhersehbaren Schaden.
17.6

Nebenbestimmungen

- Ausgetauschte Teile dürfen von der Fa. Otto Bock HealthCare drei Wochen nach
Rückgabe vernichtet werden, es sei denn, der Patient oder dessen Kostenträger
(Krankenkasse) widersprechen.
- Erfüllungsort für die Leistungen aus der Garantie ist Duderstadt.
- Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht.
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Bedienungsanleitung B600

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