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Gesetzliche Bestimmungen Für Den Einbau - Webasto DBW 2010 Werkstatt-Handbuch

Wasser-heizgeräte
Inhaltsverzeichnis

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1 Einleitung
Das Heizgerät darf nur in Kraftfahrzeuge oder in unab-
hängige Heizsysteme mit einer Mindestkühlflüssigkeits-
menge von 10 Liter eingebaut werden.
Das Heizgerät darf nicht in den Führer- oder Fahrgast-
raum von Fahrzeugen eingebaut werden. Wird das Heiz-
gerät dennoch in einen solchen Raum eingebaut, muss
der Einbaukasten zum Fahrzeuginnenraum dicht abge-
schlossen sein. Von außen muss der Einbaukasten aus-
reichend belüftet sein, damit eine maximale Temperatur
von 85 °C im Einbaukasten nicht überschritten wird. Bei
Temperaturüberschreitungen können Funktionsstörun-
gen auftreten.
VORSICHT
Das Heizgerät darf wegen Vergiftungs- und
Erstickungsgefahr nicht, auch nicht mit Zeitvorwahl,
in geschlossenen Räumen, wie Garagen oder Werk-
stätten, ohne Abgasabsaugung betrieben werden.
An Tankstellen und Tankanlagen muss wegen
Explosionsgefahr das Heizgerät ausgeschaltet sein.
ACHTUNG
Wo sich brennbare Dämpfe oder Staub bilden können
(z.B. in der Nähe von Kraftstoff-, Kohlen-, Holzstaub-,
Getreidelagern oder ähnlichem), muss wegen
Explosionsgefahr das Heizgerät abgeschaltet sein.
In der Nähe entflammbarer Materialien, wie z.B. trok-
kenem Gras, Laub, Kartonagen, Papier usw. darf das
Geizgerät nicht betrieben werden.
Im Bereich des Steuergerätes darf eine Temperatur
von 110° C (Lagertemperatur) nicht überschritten werden
(z.B. bei Lackierarbeiten am Fahrzeug).
Bei Temperaturüberschreitung können bleibende
Schäden an der Elektronik auftreteBei Überprüfung des
Kühlwasserstandes ist nach den Angaben des Fahrzeug-
herstellers zu verfahren. Das Wasser im Heizkreislauf des
Heizgerätes muss mindestens 10% eines Marken-Ge-
frierschutzmittels enthalten.
Zusätze im Heizkreislauf dürfen Metalle, Kunststoffe und
Gummi nicht angreifen sowie keine Ablagerungen bilden.
Der Öffnungsdruck im Fahrzeug-Kühlsystem – in der
Regel auf dem Kühlerverschlussdeckel angegeben –
muss zwischen 0,4 und 2,0 bar Betriebsüberdruck liegen
(gilt auch für separate Heizkreisläufe).
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DBW 2010 / 2012 / 2020 / 2022 / 300 / 350
1.6
Gesetzliche Bestimmungen
für den Einbau
Die Bestimmungen dieser Richtlinien sind im Gel-
tungsbereich der EU-Richtlinie 70/156/EWG bindend
und sollten in Ländern in denen es keine speziellen
Vorschriften gibt ebenfalls beachtet werden!
(Auszug aus der Richtlinie 2001/56/EG Anhang VII)
1.7.1. Eine deutlich sichtbare Betriebsanzeige im Sicht-
feld des Betreibers muss darüber informieren, wenn das
Heizgerät ein- oder ausgeschaltet ist.
Weitere Hinweise und Bestimmungen zum Einbau in
Fahrzeuge sind der Einbauanweisung zu entnehmen.
Die Entnahme der Brennluft aus dem Innenraum des
Fahrzeuges ist nicht gestattet.
Die Mündung des Abgasrohres soll nach oben, zur Seite
oder bei Abgasführung unter dem Fahrzeugboden bis
in die Nähe der seitlichen oder hinteren Begrenzung des
Fahrerhauses oder des Fahrzeuges gebracht werden.
Abgasleitungen müssen so verlegt sein, dass das
Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht
zu erwarten ist. Betriebswichtige Teile des Fahrzeuges
dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Kondensatansammlungen in der Abgasleitung müssen
unmittelbar abgeführt werden, wenn erforderlich, ist die
Anbringung einer Kondensatablaufbohrung zulässig.
Die Öffnungen von Verbrennungslufteintritt und Abgas-
luftaustritt müssen so ausgeführt sein, dass sich eine
Kugel mit 16 mm Durchmesser nicht einführen lässt.
Elektrische Leitungen, Schalt- und Steuergeräte des
Heizgerätes müssen im Fahrzeug so angeordnet sein,
dass ihre einwandfreie Funktion unter normalen Betriebs-
bedingungen nicht beeinträchtigt werden kann.
Für das Verlegen von Kraftstoffleitungen und den Einbau
zusätzlicher Kraftstoffbehälter sind die §§ 45 und 46
StVZO einzuhalten. Daraus das Wichtigste:
Kraftstoffleitungen sind so auszuführen, dass Verwin-
dungen des Fahrzeuges, Bewegungen des Motors
und dgl. keinen nachteiligen Einfluss auf die Haltbar-
keit ausüben. Sie müssen gegen mechanische
Beschädigungen geschützt sein. Kraftstoffführende
Teile sind gegen betriebsstörende Wärme zu
schützen und so anzuordnen, dass abtropfender oder
verdunstender Kraftstoff sich weder ansammeln noch
an heißen Teilen oder an elektrischen Einrichtungen
entzünden kann.
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