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Gesetzliche Bestimmungen Für Den Einbau; Verbesserungs- Und Änderungsvorschläge - Webasto Thermo 50 Handbuch

Wasserheizgerät
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Inhaltsverzeichnis

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1 Einleitung
Das Heizgerät darf nicht in den Führer- oder
Fahrgastraum von Fahrzeugen eingebaut werden.
An Tankstellen und Tankanlagen muß wegen
Explosionsgefahr das Heizgerät ausgeschaltet sein.
Das Heizgerät darf wegen Vergiftungs- und Erstickungs-
gefahr nicht, auch nicht mit Zeitvorwahl, in geschlossenen
Räumen, wie Garagen oder Werkstätten, ohne Abgas-
absaugung betrieben werden.
Im Bereich des Heizgerätes darf eine Temperatur von
120 °C (Lagertemperatur) nicht überschritten werden
(z.B. bei Lackierarbeiten am Fahrzeug). Bei Temperatur-
überschreitung können bleibende Schäden an der
Elektronik auftreten.
1.5
Gesetzliche Bestimmungen für den
Einbau
Für die Prüfung des Heizgerätes nach §§ 19, 20 oder 21
StVZO sind in erster Linie folgende Bestimmungen zu
beachten (§ 22 a StVZO):
Die Prüfung erfolgt unter Vorlage der Betriebsanweisung/
Einbauanweisung des Herstellers. Das Jahr der ersten
Inbetriebnahme muß auf dem Typschild durch Entfernen
der entsprechenden Jahreszahl dauerhaft gekenn-
zeichnet sein.
Die Entnahme der Brennluft aus dem Innenraum des
Fahrzeuges ist nicht gestattet.
Die Mündung des Abgasrohres soll nach unten, zur Seite
oder bei Abgasführung unter den Fahrzeugboden bis in
die Nähe der seitlichen oder hinteren Begrenzung des
Fahrerhauses oder des Fahrzeugs gebracht werden.
Abgasleitungen müssen so verlegt sein, daß das
Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu
erwarten ist. Betriebswichtige Teile des Fahrzeuges
dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Kondensatansammlungen in der Abgasleitung müssen
unmittelbar abgeführt werden, wenn erforderlich, ist die
Anbringung einer Kondensatablaufbohrung zulässig.
Die Öffnungen von Verbrennungslufteintritt und
Abgasluftaustritt müssen so ausgeführt sein, daß sich
eine Kugel mit 16 mm Durchmesser nicht einführen läßt.
Elektrische Leitungen und Schaltgeräte des Heizgerätes
müssen im Fahrzeug so angeordnet sein, daß ihre
einwandfreie Funktion unter normalen Betriebs-
bedingungen nicht beeinträchtigt werden kann.
102
Für das Verlegen von Kraftstoffleitungen und den Einbau
zusätzlicher Kraftstoffbehälter sind die §§ 45 und 46
StVZO einzuhalten. Daraus das Wichtigste:
Kraftstoffleitungen sind so auszuführen, daß
Verwindungen des Fahrzeuges, Bewegungen des
Motors und dgl. keinen nachteiligen Einfluß auf die
Haltbarkeit ausüben. Sie müssen gegen
mechanische Beschädigungen geschützt sein.
Kraftstofführende Teile sind gegen betriebsstörende
Wärme zu schützen und so anzuordnen, daß
abtropfender oder verdunsteter Kraftstoff sich weder
ansammeln noch an heißen Teilen oder an
elektrischen Einrichtungen entzünden kann.
Das Heizgerät darf nicht in von Personen benutzten
Räumen eingebaut werden.
Der jeweilige Betriebszustand des Heizgerätes,
mindestens ein- oder ausgeschaltet, muß leicht
erkennbar sein.
Eine Entbindung von der Pflicht, nach dem Einbau
des Heizgerätes eine neue Betriebserlaubnis (mit
Gutachten) zu beantragen gilt nur, wenn der Einbau
in allen Anforderungen einer Einbauvorschrift
entspricht, für die ein spezieller Nachtrag zur ABG
(Allgemeine Bauartgenehmigung) besteht. Die ABG
und die Betriebsanweisung sind im Fahrzeug
mitzuführen.
Nicht anerkannte Einbauten haben das Erlöschen der
Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) des
Heizgerätes und damit der Allgemeinen
Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeuges zu Folge.
Gleiches gilt auch für nicht fachmännisch oder nicht
unter Verwendung von Originalersatzteilen
durchgeführte Reparaturen.
1.6
Verbesserungs- und
Änderungsvorschläge
Beanstandungen, Verbesserungen oder Vorschläge zur
Berichtigung dieses technischen Handbuchs richten Sie
bitte an:
Webasto Thermosysteme GmbH
Abt. Technische Dokumentation
D-82131 Stockdorf
Telefon: 089/85794-542
Telefax: 089/85794-757.
Thermo 50

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