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Gesetzliche Bestimmungen Für Den Einbau; Vorschriften Für Den Einbau Von Verbrennungsheizgeräten In Fahrzeuge; Anwendungsbereich - Webasto HL 90 Einbauanweisung

Luftheizgeräte
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HL 90
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Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
Für das Heizgerät HL 90 bestehen Typgenehmigungen nach ECE-R 10 (EMV)
und ECE-R 122 (Heizungen).
Genehmigungsnummern siehe Kapitel 11, "Technische Daten".
Für den Einbau sind in erster Linie Teil I und Anhang 7 der Richtlinie ECE-
R 122 zu beachten.
HINWEIS:
Die Bestimmungen dieser Richtlinien sind im Geltungsbereich der EU-
Richtlinie 70/156/EWG bindend und sollten in Ländern in denen es
keine speziellen Vorschriften gibt ebenfalls beachtet werden!
ACHTUNG:
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin enthaltenen
Hinweise führt zum Haftungsausschluss seitens Webasto. Gleiches gilt auch
für nicht fachmännisch oder nicht unter Verwendung von
Originalersatzteilen durchgeführte Reparaturen. Diese hat das Erlöschen der
Typgenehmigung des Heizgerätes und damit der Allgemeinen
Betriebserlaubnis / ECE-Typgenehmigung zur Folge.
Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
1.1.
Auszug aus der Richtlinie ECE-R 122 Teil I und Anhang 7
Anfang des Auszugs.
Teil I
5.3 Vorschriften für den Einbau von Verbrennungsheizgeräten in
Fahrzeuge

5.3.1 Anwendungsbereich

5.3.1.1 Unbeschadet Absatz 5.3.1.2 sind Verbrennungsheizgeräte nach den
Vorschriften des Absatzes 5.3 einzubauen.
5.3.1.2 Bei Fahrzeugen der Klasse O mit Heizgeräten für flüssigen Brennstoff
wird davon ausgegangen, dass sie den Vorschriften des Absatzes 5.3 ent-
sprechen.
5.3.2 Anordnung des Heizgeräts.
5.3.2.1 Teile des Aufbaus und andere Bauteile in der Nähe des Heizgeräts
müssen vor übermäßiger Erwärmung und einer möglichen Verschmutzung
durch Brennstoff oder Öl geschützt sein.
5.3.2.2 Vom Heizgerät darf auch bei Überhitzung keine Brandgefahr aus-
gehen. Diese Vorschrift gilt als eingehalten, wenn beim Einbau ein ent-
sprechender Abstand zu allen Teilen eingehalten und für ausreichende
Belüftung gesorgt wurde oder feuerbeständige Werkstoffe oder Hitze-
schilde verwendet wurden.
5.3.2.3 Bei Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 darf sich das Verbrennungs-
heizgerät nicht im Fahrgastraum befinden. Seine Anbringung im Fahr-
gastraum ist jedoch zulässig, wenn es sich in einem wirksam abgedichteten
Gehäuse befindet, das ebenfalls den Vorschriften des Absatzes 5.3.2.2 ent-
spricht.
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