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Fachbegriffe; Fachbegriffe Nach Din Vde 0701-0702 - HT Instruments MultiTest HT700+ Bedienungsanleitung

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19. Fachbegriffe

Schutzmaßnahmen
Bei den Prüfabläufen wird von der vorhandenen Schutzmaßnahme des Prüflings ausgegangen,
deren Wirksamkeit an dem jeweiligen berühr-baren leitfähigen Teil nachzuweisen ist. Bei dem
Gerätetester MultiTest HT700+ werden folgende Einteilungen vorgenommen:
Geräte mit Schutzleiteranschluss (SK I)
Die aktiven Teile des Gerätes sind gegen direktes Berühren geschützt. Durch Anschluss der
berührbaren leitenden Gehäuseteile an den Schutzleiter werden diese in die Schutzmaßnahme
beim indirekten Berühren (Fehlerschutz) der Anlage einbezogen. Der Fehlerstrom wird über die
Schutzleiterstrommessung erfasst. Das Gerät kann auch be-rührbare leitfähige Teile besitzen, die
nicht mit dem Schutzleiter ver-bunden sind. Der Fehlerstrom wird zusätzlich über die Berührungsstrom-
messung erfasst. Das Gerät verfügt über einen Schutzleiteranschluss (Schutzkontakt-Stecker).
Geräte ohne Schutzleiteranschluss (SK II)
Aktive Teile werden durch eine verstärkte oder doppelte Isolierung ge-trennt (Basisisolierung und
zusätzliche Isolierung). Damit ist der Schutz gegen direktes Berühren gesichert. Der Schutz bei
indirektem Berühren ist ebenfalls gegeben, da ein Isolationsfehler praktisch unmöglich gemacht
wird. Solche Geräte können trotzdem berührbare metallische Gehäuse-teile aufweisen. Geräte der
Schutzklasse II besitzen einen Netzstecker ohne Schutzkontakt.
Geräte an Schutzkleinspannungs-Stromkreisen (SK III)
Geräte der Schutzklasse III werden nur an Schutzkleinspannungs-Stromkreisen angeschlossen - SELV /
PELV. Der Schutz gegen gefährliche Körperströme wird durch die geringe Spannung und die sichere
Trennung zu anderen Stromkreisen erreicht.

19.1. Fachbegriffe nach DIN VDE 0701-0702

Instandsetzung
Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems.
Änderung
Ein nach Herstellerangaben zulässiger Eingriff in das Gerät.
Elektrofachkraft
Person die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
erkennen kann.
Elektrotechnisch unterwiesene Person
Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls anlernt sowie über die
notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterrichtet wurde.
Befähigte Person
Eine befähigte Person im der Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre
Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeit-nahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen
Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfugt. Gemäß der Technischen Regel für
Betriebssicherheit „Befähigte Personen - Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen" -
TRBS 1203 muss die befähigte Person für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
(Arbeitsmittel) zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine elektrotechnische Berufsausbildung
abgeschlossen haben oder eine andere für die Prüf-aufgabe vergleichbare elektrotechnische
Qualifikation besitzen. Als Berufserfahrung gilt eine mindestens einjährige Erfahrung mit der
Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln und/oder
Anlagen. Sie muss für die vorgesehene Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel über die
im Einzelnen erforderlichen Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten elektro-technischen
Regeln verfugen und ihre Kenntnisse aktualisieren. Aus dieser Forderung ist ersichtlich, dass zur
sicherheitstechnischen Beurteilung orts-veränderlicher elektrischer Betriebsmittel dem Grundsatz
nach die Qualitätsmerkmale einer Elektrofachkraft vorliegen müssen.
Prüfung
Prüfung erstreckt sich auf Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der
Sicherheit des Gerätes.
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