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Zur Sicherheit
8540587 - Rev.1
Dieses Kapitel dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit der Anlagenbediener.
Bitte lesen Sie dieses Kapitel sorgfältig, bevor Sie mit dem PHARO oder der durch den
PHARO geschützten Maschine arbeiten.
2.1
Sachkundiges Personal
Der Sicherheits-Laserscanner PHARO darf nur von sachkundigem Personal montiert,
angeschlossen, in Betrieb genommen und gewartet werden. Sachkundig ist, wer
• aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem
Gebiet des zu überprüfenden kraftbetriebenen Arbeitsmittels hat
und
• vom Maschinenbetreiber in der Bedienung und den gültigen Sicherheitsrichtlinien
unterwiesen wurde
und
• mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschrif-
ten, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen, VDE-
Bestimmungen, technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten) so weit vertraut ist,
dass er den arbeitssicheren Zustand des kraftbetriebenen Arbeitsmittels beurteilen
kann
und
• Zugriff auf die Betriebsanleitung hat und diese gelesen hat.
Dies sind in der Regel Sachkundige der Hersteller der BWS oder auch solche Personen, die
beim Hersteller der BWS entsprechend ausgebildet wurden, überwiegend mit Prüfungen
von BWS beschäftigt und vom Betreiber der BWS beauftragt sind.
2.2
Verwendungsbereiche des Gerätes
Der Sicherheits-Laserscanner PHARO dient dem Personen- und Anlagenschutz. Er ist zum
Überwachen von Gefahrbereichen in geschlossenen Räumen bestimmt.
Der Einsatz des PHARO im Freien ist nicht vorgesehen.
Der PHARO kann nicht bei Gefahr durch fliegende Teile oder vor auftretender Strahlung
schützen.
Der PHARO ist ausschließlich für den Einsatz in Industrieumgebungen bestimmt. Beim
Einsatz im Wohnbereich können Funkstörungen entstehen.
Das Gerät ist eine BWS Typ 3 gemäß EN 61496-1 und CLC/TS 61496-2 und darf deshalb
in Steuerungen der Kategorie 3 PL d gemäß EN ISO 13849-1 bzw. SIL2 gemäß IEC 61508
eingesetzt werden.
PHARO
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