PHARO
Hinweis
Hinweis
ACHTUNG
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Der PHARO ist geeignet für:
• Gefahrbereichsabsicherung
• Gefahrstellenabsicherung
• Zugangsabsicherung
• Fahrzeugabsicherung
Abhängig von der Applikation können zusätzlich zum Sicherheits-Laserscanner Schutzein-
richtungen und Maßnahmen erforderlich sein.
2.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Sicherheits-Laserscanner PHARO darf nur im Sinne von Abschnitt 2.2 „Verwendungs-
bereiche des Gerätes" auf Seite 9 verwendet werden. Er darf nur von fachkundigem Per-
sonal an der Maschine verwendet werden, an der er gemäß dieser Betriebsanleitung von
einem Sachkundigen montiert und erstmalig in Betrieb genommen wurde. Die Verwen-
dung darf nur an den Maschinen erfolgen, an denen der Gefahr bringende Zustand durch
den PHARO unverzüglich gestoppt und/oder ein Ingangsetzen der Maschine verhindert
werden kann.
Bei jeder anderen Verwendung sowie bei Veränderungen am Gerät – auch im Rahmen von
Montage und Installation – verfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch gegenüber der
REER S.p.A.
2.4
Allgemeine Sicherheitshinweise und Schutzmaßnahmen
Beachten Sie die Sicherheitshinweise!
Beachten Sie die nachfolgenden Punkte, um die bestimmungsgemäße Verwendung des
Sicherheits-Laserscanners PHARO zu gewährleisten.
Der Sicherheits-Laserscanner PHARO entspricht der Laserschutz-
klasse 1. Zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der Laser-
strahlung sind nicht erforderlich (augensicher).
• Dieses Gerät entspricht den Normen: IEC 60825-1 sowie CDRH 21 CFR 1040.10 und
1040.11; ausgenommen sind Abweichungen durch die Laser Notice No. 50, vom
24.06.2007. In den Normen CDRH 21 CFR 1040.10 und 1040.11 wird folgender
Hinweis gefordert: „Vorsicht – wenn andere als die hier angegebenen Bedienungs- oder
Justiereinrichtungen benutzt oder andere Verfahrenshinweise ausgeführt werden, kann
dies zu gefährlicher Strahlexposition führen!"
• Beachten Sie bei Montage, Installation und Anwendung des PHARO die in Ihrem Land
gültigen Normen und Richtlinien. Eine Übersicht über die wichtigsten Vorschriften finden
Sie in Abschnitt 2.6 „Geltende Richtlinien und Normen" auf Seite 12.
8540587 - Rev.1