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SLC MC3000 Handbuch Seite 19

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Vereinbarung über die Lieferung von Applikationssoftware für die Technologiebaugruppen MD29,
Lieferant:
Gegenstand:
Mit der Übergabe der Software oder der Software- Dokumentation an den Kunden treten folgende Vereinbarungen in Kraft:
1. Lieferumfang
Der Lieferumfang beschränkt sich je nach vertraglicher Vereinbarung auf die Übergabe der Software in Form von Quelltext,
kompiliertem Programm oder als programmiertes Optionsmodul und der Softwarebeschreibung in elektronischer oder
gedruckter Form.
2. Lizenzbedingungen
Die Software ist urheberrechtliches Eigentum der Fa. Control Techniques GmbH. Software-Quelltexte, kompilierte
Programmfiles oder deren Beschreibungen dürfen weder vollständig noch auszugsweise ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der Fa. Control Techniques GmbH vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Das Kopieren des
Quelltextes und der ausführbaren Programme ist nur zum Zweck der Datensicherung zulässig.
3. Gewährleistung
Sollten sich bei dem bestimmungsgerechten Gebrauch der Software durch den Kunden erhebliche Abweichungen von der
zugehörigen Softwarebeschreibung ergeben, so ist die Fa. Control Techniques zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet.
Das Recht zum Wandeln oder Mindern ist ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich auf den Ersatz des oben beschriebenen Lieferumfangs. Reisekosten und
Reisenebenkosten sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsverpflichtung besteht nur, wenn der Kunde nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten der
Abweichung von der Softwarebeschreibung zur Verfügung stellt.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die ihm überlassene Software oder deren Dokumentation
verändert.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Lieferung der Software und der Beschreibung.
4. Haftung
Obwohl die Software mit größter Sorgfalt entwickelt und getestet wurde, übernimmt die Fa. Control Techniques GmbH keine
Haftung für die Eignung der Software für irgend einen bestimmten Zweck.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Software vor der Weitergabe der Maschine für die vorgesehene Anwendung zu
prüfen.
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Verhalten der Fa. Control Techniques beruhen.
Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und alle Haftungs- und/oder Produkthaftungsansprüche, die
sich auf das Produkt des Anwenders der Software beziehen, sowie für mittelbare und/oder unmittelbare Folgeschäden, gleich
aus welchem Rechtsgrund.
Sollten irgendwelche der in den Haftungs- und Lizenzbedingungen aufgeführten Bestimmungen aufgrund irgendeiner
anwendbaren Vorschrift oder eines Gesetzes unwirksam oder unvollstreckbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt.
Diese Bedingungen gelten als Ergänzung zu den „Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektroindustrie" und müssen bei Auftragserteilung zusätzlich vereinbart werden.
MD29AN, UD7x und SM-Applications der CT Antriebe
Fa. Control Techniques GmbH, Meysstraße 20, 53773 Hennef
Software und Software-Dokumentation für die Technologieregler MD29,
UD70, SM-Applications sowie der auf der MD29 bzw. UD70 aufbauenden
Technologieregler (MD29AN, UD73, UD74 etc.)
Comfort Lift Software BV80 – L1061 – 4
3/70
08.12.2011

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Diese Anleitung auch für:

Lc2005Unidrive sp

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