ACHTUNG (Fortsetzung)
Die Fahrzeugbatterie nicht kippen, denn es kann Batteriesäure aus den
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Batterie-Entgasungsöffnungen herauslaufen. Augen durch Schutzbrille
oder Schutzschild schützen - es besteht Erblindungsgefahr!
Beim Umgang mit der Fahrzeugbatterie Schutzhandschuhe, Augen- und
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Hautschutz tragen.
Die Batteriesäure ist stark ätzend, sie ist daher äußerst sorgfältig zu be-
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handeln.
Ätzende Dämpfe in der Luft reizen die Atemwege und führen zu Binde-
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haut- und Atemwegentzündungen.
Die Batteriesäure ätzt Zahnschmelz und nach Hautkontakt entstehen tie-
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fe und lange heilende Wunden. Wiederholter Kontakt mit verdünnten Säu-
ren verursacht Hauterkrankungen (Entzündungen, Geschwüre, Hautrisse).
Bei Augenkontakt mit Batteriesäure sofort das betreffende Auge einige
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Minuten lang mit klarem Wasser spülen - schnellstmöglich einen Arzt auf-
suchen!
Säurespritzer auf der Haut oder Kleidung mit Seifenlauge möglichst bald
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neutralisieren und danach mit viel Wasser nachspülen. Bei Verschlucken
der Batteriesäure - schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen!
ACHTUNG
Umgang mit offenem Feuer und Licht ist verboten.
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Rauchen und Tätigkeiten, bei denen Funken entstehen, sind verboten.
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Niemals eine beschädigte Fahrzeugbatterie verwenden - es besteht Ex-
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plosionsgefahr!
Niemals eine gefrorene oder aufgetaute Fahrzeugbatterie aufladen - es
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besteht Explosions- und Verätzungsgefahr!
Eine gefrorene Fahrzeugbatterie austauschen.
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Die Starthilfe niemals bei Fahrzeugbatterien mit zu niedrigem Säurestand
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verwenden - es besteht Explosions- und Verätzungsgefahr.
ACHTUNG
Beim Laden der Fahrzeugbatterie wird Wasserstoff freigesetzt und es
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entsteht ein hochexplosives Knallgasgemisch. Eine Explosion kann auch
durch Funken beim Abklemmen oder Lösen der Kabelstecker bei einge-
schalteter Zündung verursacht werden.
Durch Überbrücken der Batteriepole (z. B. durch Metallgegenstände, Lei-
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tungen) entsteht ein Kurzschluss - es besteht die Gefahr der Verschmel-
zungen von Bleistegen, Explosion, Batteriebrand und Säurespritzer.
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Betriebshinweise
ACHTUNG (Fortsetzung)
Funkenbildung beim Umgang mit Kabeln und elektrischen Geräten ver-
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meiden. Bei starken Funken droht Verletzungsgefahr.
Vor allen Arbeiten an der elektrischen Anlage den Motor abstellen, die
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Zündung sowie alle elektrischen Verbraucher ausschalten und den Minus-
pol (-) der Batterie abklemmen.
VORSICHT
Bei unsachgemäßer Handhabung der Fahrzeugbatterie kann es zu Beschädi-
gungen kommen. Wir empfehlen daher, sämtliche Arbeiten an der Fahrzeug-
batterie von einem Fachbetrieb durchführen zu lassen.
VORSICHT
Die Fahrzeugbatterie darf nur bei ausgeschalteter Zündung abgeklemmt
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werden, da die elektrische Anlage (elektronische Bauteile) des Fahrzeugs
sonst beschädigt werden kann. Beim Abklemmen der Batterie vom Bordnetz
zuerst den Minuspol (-), erst danach den Pluspol (+) der Batterie abklemmen.
Beim Anklemmen der Batterie ans Bordnetz zuerst den Pluspol (+), erst da-
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nach den Minuspol (-) der Batterie anklemmen. Die Anschlusskabel dürfen kei-
nesfalls vertauscht werden - es besteht Kabelbrandgefahr.
Darauf achten, dass die Batteriesäure nicht mit der Karosserie in Berührung
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kommt - es besteht die Gefahr von Lackschäden.
Um die Fahrzeugbatterie vor UV-Strahlen zu schützen, Batterie nicht dem di-
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rekten Tageslicht aussetzen.
Wird das Fahrzeug für länger als 3-4 Wochen nicht benutzt, kann die Fahr-
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zeugbatterie entladen sein. Dies wird dadurch verursacht, dass einige Geräte
auch im Ruhezustand Strom verbrauchen (z. B. Steuergeräte). Die Batterieent-
ladung kann verhindert werden, indem der Minuspol (-) der Batterie abge-
klemmt oder die Batterie durchgehend mit sehr geringem Ladestrom aufgela-
den wird.
Wird das Fahrzeug oft im Kurzstreckenverkehr verwendet, lädt sich die Fahr-
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zeugbatterie nicht ausreichend auf und kann entladen werden.
Umwelthinweis
Eine ausgesonderte Fahrzeugbatterie ist ein umweltschädlicher Sonderabfall.
Deshalb muss diese im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Bestimmun-
gen entsorgt werden.
Hinweis
Fahrzeugbatterien, die älter als 5 Jahre sind, sollte man ersetzen lassen.